21.07.2019
Ausgegrenzt – Erniedrigt – Rechtlos – Würdelos
Im Februar 2011 beantragte
Bernhard Hallermann,
Vorstand der Volksbank Süd-Emsland eG, gegen mich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Diese Entscheidung war völlig unbegründet, willkürlich, fern jedes betriebswirtschaftlich gegebenen Sachverhalts, auch entgegen den zuvor schriftlich erfolgten Zusagen.
Ein Macht- und Rechtsmissbrauch, wie er nur zutiefst verurteilt werden kann. Offensichtlich spielten dabei insolvenzfremde, eigene Interessen eine entscheidende Rolle. So einen Wettbewerber im Immobilienmarkt auszuschalten, bestimmten Bürgern eine Bleibe der Tagespflegeeinrichtung und Seniorenbegegnungsstätte zu ermöglichen, sich gegenüber Geschäftsfreunden gefällig zu erweisen. Eine Beteiligung von Verantwortlichen der Gemeinde, von Ratsherren und nicht zuletzt des Bürgermeisters Bernhard Overberg an dieser Entwicklung ist nach Verlautbarungen des Vorstands festzustellen.
Entstanden ist ein hoher sechsstelliger Schaden, für die Bank und auch für Drittgläubiger, der hätte vollständig vermieden werden können. Inzwischen bestätigt die Insolvenzakte des Amtsgerichts, dass die Bank sich aus der noch zu verteilenden Masse Vermögensvorteile zulasten der Drittgläubiger hat zukommen lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
Bernhard Hallermann und andere wegen Betruges.
Völlig gleichgültig und fern jeder Ethik und Moral waren und sind für den Bankvorstand offenbar die Folgen für die Betroffenen. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist in Deutschland für die Betroffenen eine Ausgrenzung, Erniedrigung, faktisch auch eine Rechtlosstellung (kein Geld – keine rechtliche Vertretung) und stellt damit gesellschaftlich eine Entwürdigung dar – faktisch eine Bestrafung bis zum Lebensende! Ein sogenannter „Neustart“ nach einer sogenannten Restschuldbefreiung mag den Politikern als Motiv gelten können, erreicht wird ein Neustart von weniger als einem Prozent der Betroffenen. Restschuldbefreiung ja – die Verbraucherinsolvenz verletzt die Menschenwürde, ist verfassungswidrig und gehört in den juristischen Papierkorb!
Wer sich eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bedient, hier gemeint sind Antragsgläubiger, Sachverständige, Treuhänder und Insolvenzverwalter, macht einen verachtenswerten Job. Die Politiker sind aufzurufen und aufgerufen, diese Situation auch im Interesse der insoweit Beteiligten unverzüglich zu ändern!
Leider sind die betroffenen Insolvenzler – wie auch andere in unserem „Sozialstaat“ benachteiligte Bürgerinnen und Bürger – nachvollziehbar nicht in der Lage, sich gegen politische und rechtliche Willkür zu wehren. Es bleiben ihnen ein stiller Abschied von der Politik (siehe Entwicklung der Volks- und Rechtsparteien), der Austritt aus den Kirchen und anderes mehr. Mehr zu alledem auch in meinen diesbezüglichen Büchern.
Karl Schüring
Ein Macht- und Rechtsmissbrauch, wie er nur zutiefst verurteilt werden kann. Offensichtlich spielten dabei insolvenzfremde, eigene Interessen eine entscheidende Rolle. So einen Wettbewerber im Immobilienmarkt auszuschalten, bestimmten Bürgern eine Bleibe der Tagespflegeeinrichtung und Seniorenbegegnungsstätte zu ermöglichen, sich gegenüber Geschäftsfreunden gefällig zu erweisen. Eine Beteiligung von Verantwortlichen der Gemeinde, von Ratsherren und nicht zuletzt des Bürgermeisters Bernhard Overberg an dieser Entwicklung ist nach Verlautbarungen des Vorstands festzustellen.
Entstanden ist ein hoher sechsstelliger Schaden, für die Bank und auch für Drittgläubiger, der hätte vollständig vermieden werden können. Inzwischen bestätigt die Insolvenzakte des Amtsgerichts, dass die Bank sich aus der noch zu verteilenden Masse Vermögensvorteile zulasten der Drittgläubiger hat zukommen lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
Bernhard Hallermann und andere wegen Betruges.
Völlig gleichgültig und fern jeder Ethik und Moral waren und sind für den Bankvorstand offenbar die Folgen für die Betroffenen. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist in Deutschland für die Betroffenen eine Ausgrenzung, Erniedrigung, faktisch auch eine Rechtlosstellung (kein Geld – keine rechtliche Vertretung) und stellt damit gesellschaftlich eine Entwürdigung dar – faktisch eine Bestrafung bis zum Lebensende! Ein sogenannter „Neustart“ nach einer sogenannten Restschuldbefreiung mag den Politikern als Motiv gelten können, erreicht wird ein Neustart von weniger als einem Prozent der Betroffenen. Restschuldbefreiung ja – die Verbraucherinsolvenz verletzt die Menschenwürde, ist verfassungswidrig und gehört in den juristischen Papierkorb!
Wer sich eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bedient, hier gemeint sind Antragsgläubiger, Sachverständige, Treuhänder und Insolvenzverwalter, macht einen verachtenswerten Job. Die Politiker sind aufzurufen und aufgerufen, diese Situation auch im Interesse der insoweit Beteiligten unverzüglich zu ändern!
Leider sind die betroffenen Insolvenzler – wie auch andere in unserem „Sozialstaat“ benachteiligte Bürgerinnen und Bürger – nachvollziehbar nicht in der Lage, sich gegen politische und rechtliche Willkür zu wehren. Es bleiben ihnen ein stiller Abschied von der Politik (siehe Entwicklung der Volks- und Rechtsparteien), der Austritt aus den Kirchen und anderes mehr. Mehr zu alledem auch in meinen diesbezüglichen Büchern.
Karl Schüring
In eigener Sache
Auf dieser Internetseite erzähle ich von beruflichen und persönlichen Erfahrungen und Entwicklungen, die mein Leben im und nach dem Jahre 2011 entscheidend verändert haben und mich nach wie vor sehr stark belasten. Aus niederen Beweggründen, wider ausdrückliche Zusagen und wider die Sach- und Rechtslage, beantragte im Jahre 2011 der Vorstand der Volksbank Süd-Emsland eG, Bernhard Hallermann, rechtswidrig, willkürlich und damit auch rechtsmissbräuchlich – wie inzwischen auch gerichtsbekannt – gegen mich die Eröffnung eines Insolvenzverfahren. Weder die Vermögenslage noch eine von der Bank selbst konstruierte „Zahlungsunfähigkeit“ können diesen Insolvenzantrag substantiell begründen. Damit wurde ein hoher sechsstelliger Schaden, selbst zulasten der eigenen Bank, verursacht, der vollständig hätte vermieden werden können. Inzwischen ist im Weiteren nachweislich der Insolvenzakte auch ein Betrugstatbestand zulasten des Vorstands gegeben, dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft. Zumindest im zeitlichen Zusammenhang wurde der Direkter des Amtsgerichts zum 31.12.2018 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, möglicherweise auch eine Konsequenz von denkbaren Fehlurteilen.
Die Verantwortlichen der Volksbank aber zeigen keinerlei Einsicht, aus diesen Vorgängen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Selbst der Aufsichtsrat billigt offensichtlich die erkennbare Straftat. Wer Menschen (Kunden) willkürlich, völlig unnötig und damit auch vorsätzlich – es handelt sich hier nicht um einen Einzelfall – für den Rest ihres Lebens wirtschaftlich und sozial ruiniert und dazu beiträgt, dass sie gesellschaftlich isoliert und gedemütigt werden, muss sich wohl auch zurechnen lassen, letztlich und faktisch auch einen Suizid des so Gedemütigten in Kauf zu nehmen. Und er wird sich gefallen lassen müssen, ebenfalls für den Rest seines Lebens mit einer dazu verfassten Meinungsäußerung in der (örtlichen) Öffentlichkeit (Internet) konfrontiert zu werden. Und das gilt analog auch für mittelbar (an anderer Stelle genannte) Beteiligte, ob nun in politischen Funktionen oder mit entsprechenden Begehrungen mittels der Insolvenz über ein Grundstück verfügen zu können.
06.06.2019 / Karl Schüring
Inhalt:
21,10.2018 Offene Bekundung
09.03.2019 Erfahrungen mit der Kanzlei Brockmeier und Partner
17.08.2018 Grundstückspflege eines Bankkaufmanns
24,01.2019 Vorzeitiger Ruhestand
30.04.2018 Missbrauch einer Eigentümergemeinschaft durch RA Rudolph
26.09.2017 Verfassungsbeschwerde wegen Rechtsbeugung
18.05.2018 Existenzschutzbrief Generalversammlung Volksbank
18.07.2017 Mafia-Methoden in Emsbüren
21.10.2018/26.10.2018/23.12.2018*)
Offene Bekundung
an
- den Vorstand der Volksbank Süd-Emsland Bernhard Hallermann,
- den Bürgermeister der Gemeinde Emsbüren Bernhard Overberg,
- die Nutznießer zugunsten einer Seniorenbegegnungsstätte Alexander Herbermann und Prof. Dr. Peter Maisel,
- die Investoren Maria Voss, Werner und Marlene Bußmann, Gerhard und Marlies Theissing,
- die sich im Verborgenen haltenden Ratsmitglieder,
und an alle ansonsten Beteiligten, die in rücksichtsloser, verachtenswerter, ja in erbärmlicher Art und Weise über einen durch Bernhard Hallermann eingereichten das Gericht täuschenden Verbraucherinsolvenzantrag, ein wohl eher verbrecherisches Handeln auch durch den Bürgermeister, zulasten des seinerzeitigen Eigentümers, sich eines Grundstücks in Emsbüren (Lange Str. 19) bedient haben, um in der unmittelbaren Nachbarschaft zum sich in der Trägerschaft der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft, Lingen, befindlichen Senioren- und Pflegeheims „Elisabeth Haus“ das „Haus Ludgeri“, eine Tagespflegeinrichtung und Seniorenbegegnungsstätte, betreiben zu können. Dieser weder wirtschaftlich noch rechtlich zu begründende, völlig unnötige und auch willkürlich erfolgte Vorgang, ein Missbrauch des Rechts in einer einem Bankvorstand nicht zustehenden Machtposition, führte und führt zu dramatischen, zu nachhaltigen, ja lebenslangen Folgen für den Betroffenen und seine Familie auch Jahre danach.
*) Auch wenn die Staatsanwaltschaft allgemein einer Bank eine gewisse "Bewegungsfreiheit" einräumen mag, tatsächlich könnte man einen solchen willkürlichen, mit hohen Kosten (Gefährdungsschaden) für die ausführende Bank verbundenen konkreten Vorgang, der einem Bankkunden ein Vermögens- und Ertragspotential in mehrfacher sechsstelliger Höhe nimmt, wohl auch als eine wirtschaftliche und materielle Vergewaltigung und als Sozialmord bezeichnen. Einen solchen Vorwurf werden sich sowohl der tätige Bankvorstand Bernhard Hallermann wie auch der Bürgermeister Bernhard Overberg gefallen lassen und dulden müssen.
Der Betroffene wird – was für Insolvenzler in Deutschland auch allgemein gilt und hier einmal auch exemplarisch vorgetragen werden kann –
- ausgebeutet und ausgeplündert,
- beruflich eliminiert,
- gesellschaftlich isoliert,
- ausgegrenzt und erniedrigt,
- rechtlos und würdelos gestellt.
Das Verbraucherinsolvenzrecht in Deutschland ist von daher verfassungswidrig, auch wenn die Politik, vornehmlich auch die sich von daher bevorteilenden Juristen (Insolvenzverwalter), es so nicht wahrhaben mögen. Denn wenn ein vom Gericht bestellter Sachverständiger Rechtsanwalt Clemens Sandhaus feststellt, dass alle Schulden bezahlt werden können, er dennoch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens empfiehlt, wohl um eine hoch honorierte Insolvenzverwaltung zu erlangen, könnte man auch das wohl als Missbrauch des Insolvenzrechts , als verbrecherisches Handeln und Betrug an den Drittgläubigern bezeichnen. Drittgläubiger, von denen er erwarteten kann, dass sie sich auch mangels besseren Wissens nicht mehr gegen seine das Vermögen vernichtende Maßnahmen wehren werden.
So ist es Gläubigerbanken möglich – was man wohl auch als eher korrupte Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Anwälten bezeichnen könnte – missbräuchlich ein Verbraucherinsolvenzverfahren auszulösen, wie in dem hier geschilderten Fall zweifelsfrei (und wohl inzwischen auch gerichtskundig) geschehen. Einen Missbrauch, der eigentlich strafrechtlich als Untreue und Betrug verfolgt werden sollte. In der Folge nötigt das Verbraucherinsolvenzrecht (der sogenannte Rechtsstaat) betroffene Bürgerinnen und Bürger sogar auch zum Eigenantrag.
Entscheidungen, die aber auch unabhängig davon nicht zu rechtfertigen sind und für einen Bankvorstand und Bürgermeister zum unverzüglichen Rücktritt führen sollten, auch wenn die Gesellschaft mangels besseren Wissens und in einer ihr zuzugestehenden Blendung dem nicht ohne weiteres wird folgen können. Wer bei einem Missbrauchstatbestand, gleich welcher Art, die Unwissenheit der Gesellschaft nutzt, um sich in Amt und Würden zu halten, sollte sich bei anderen diesbezüglich erfahrenen (belasteten) Institutionen einmal erkundigen. Aber auch in diesem Fall werden eine aufgebaute Immunisierung und demzufolge fehlende Fähigkeiten zur Selbstkritik wohl entsprechende Einsichten verhindern.
Dass selbst Familienmitglieder rechtlos gestellt werden zeigen durch den Direkter des Amtsgerichts Lingen, Dr. Michael Schwickert, nachweislich gefällte Fehlurteile im Wohnungseigentumsrecht. Urteile wider geltendes Recht und wider anzuwendende Rechtsprechung. Auch wider eines ihm nach der Geschäftsverteilung in seinem Rechtgebiet zurechenbaren Wissens, was den Vorsatz seiner Urteile begründen kann. Derartige Fehlurteile können wohl auch als Missbrauch einer richterlichen Machtposition, einer Verletzung des Minderheitenschutzes, als Rechtsbeugung und damit als Straftat gelten.
Derartige Straftäter, die so bezeichnet werden könnten und noch als Richter tätig sind, dürfte es in Deutschland viele geben. Sie werden nämlich in der Verfolgung solcher Straftaten kollegial von ihren Amtskollegen verschont, ob nun tätig als Staatsanwalt oder als Richter.
Und zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der Missbrauch einer Hausverwaltertätigkeit durch den Rechtsanwalt Matthias Rudolph, tätig in der Anwaltskanzlei Brockmeier, Biermann, Faulhaber, Rudolph, mit Sitz in Rheine und Emsbüren. Offensichtlich werden die Eigentümer wider die Rechtslage geblendet und so Rechtsstreitigkeiten generiert, um zugunsten seiner Anwaltskanzlei honorierte Rechtsstreitigkeiten austragen zu können.
Dass auch durch derartige Fehlurteile und anwaltliche Verhaltensweisen, wider jede Berufsethik und Moral, hohe Unzufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern geschürt wird, ist ihnen – wie auch den Politikern – offensichtlich völlig gleichgültig, sie alle sind gegen derartige wohl auch berechtigte und begründete Vorwürfe immunisiert, wie es ihnen bereits zu Beginn ihres Studiums vermittelt und empfohlen wird. Sicherlich nicht im Sinne eines Rechtsstaats, wie ihn der Normalbürger eigentlich sehen sollte und – von den insoweit Verantwortlichen eher geblendet – auch noch weitgehend sieht.
Im Ergebnis dieser offensichtlich von den verantwortlichen Politikern, angefangen von der Bundeskanzlerin über die Justizminister/innen bis hin zum einzelnen Abgeordneten, geduldeten Zustände, was auch für die allgemeine Verarmung von zig Millionen Menschen gilt, fühlen sich die Betroffenen der gleichen Behandlung ausgesetzt, wie es Juden im sogenannten Dritten Reich mit der Ausplünderung ihrer Geschäfte erfahren mussten. Dass auch viele Menschen aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen so mit dem Suizid kämpfen und ihn zu Tausenden im Jahr begehen, einer autonomen (um eine Vokabel aus dem Insolvenzrecht zum Eigenantrag zu verwenden) Beendigung ihres Lebens, ist den politisch Verantwortlichen offensichtlich völlig gleichgültig. Denn wird diese Tatsache ignoriert und (auch von den Medien) nachhaltig verschwiegen, geschieht auch nichts, was Abhilfe schaffen könnte und müsste. Wann werden die Menschen in Deutschland, insbesondere aber auch die Würdenträger der Kirchen, den politischen und damit auch sozialen und philosophischen Verfall, verursacht und zu verantworten durch die herrschenden, macht- und geldhungrigen Politiker, Lobbyisten und Eliten, erkennen und sich der Blendung "Deutschland geht es gut" widersetzen?
Diese Vorfälle in meinem Heimatort sind sicherlich keine Einzelfälle in Deutschland. Es bleibt die Hoffnung, dass auch die noch geblendeten Bürgerinnen und Bürger die immer mehr aufkommenden Protestkundgebungen als offenkundig einzige Chance erkennen, dass unser Staat neu zu einer wirklichen Demokratie, zu einem Rechtsstaat für alle Bürgerinnen und Bürger, zu einer wirklich sozialen Marktwirtschaft geformt wird. Die zurzeit in der Verantwortung stehenden Politiker (und Eliten) werden zu entsprechenden Erkenntnissen ausweislich ihres Verhaltens auch in den letzten Monaten und Tagen, was insbesondere für die sogenannten "Volksparteien" gilt, nicht mehr kommen, sie vergehen sich an den Menschen ihres Landes und den nachfolgenden Generationen.
Seien Sie mutig und couragiert und teilen Sie diese meine Meinung weiter. Und auch Sie können mir schreiben, wenn es Ihnen danach zumute ist. Vielen Dank.
Emsbüren, im Oktober 2018
Karl Schüring
So ist es Gläubigerbanken möglich – was man wohl auch als eher korrupte Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Anwälten bezeichnen könnte – missbräuchlich ein Verbraucherinsolvenzverfahren auszulösen, wie in dem hier geschilderten Fall zweifelsfrei (und wohl inzwischen auch gerichtskundig) geschehen. Einen Missbrauch, der eigentlich strafrechtlich als Untreue und Betrug verfolgt werden sollte. In der Folge nötigt das Verbraucherinsolvenzrecht (der sogenannte Rechtsstaat) betroffene Bürgerinnen und Bürger sogar auch zum Eigenantrag.
Entscheidungen, die aber auch unabhängig davon nicht zu rechtfertigen sind und für einen Bankvorstand und Bürgermeister zum unverzüglichen Rücktritt führen sollten, auch wenn die Gesellschaft mangels besseren Wissens und in einer ihr zuzugestehenden Blendung dem nicht ohne weiteres wird folgen können. Wer bei einem Missbrauchstatbestand, gleich welcher Art, die Unwissenheit der Gesellschaft nutzt, um sich in Amt und Würden zu halten, sollte sich bei anderen diesbezüglich erfahrenen (belasteten) Institutionen einmal erkundigen. Aber auch in diesem Fall werden eine aufgebaute Immunisierung und demzufolge fehlende Fähigkeiten zur Selbstkritik wohl entsprechende Einsichten verhindern.
Dass selbst Familienmitglieder rechtlos gestellt werden zeigen durch den Direkter des Amtsgerichts Lingen, Dr. Michael Schwickert, nachweislich gefällte Fehlurteile im Wohnungseigentumsrecht. Urteile wider geltendes Recht und wider anzuwendende Rechtsprechung. Auch wider eines ihm nach der Geschäftsverteilung in seinem Rechtgebiet zurechenbaren Wissens, was den Vorsatz seiner Urteile begründen kann. Derartige Fehlurteile können wohl auch als Missbrauch einer richterlichen Machtposition, einer Verletzung des Minderheitenschutzes, als Rechtsbeugung und damit als Straftat gelten.
Derartige Straftäter, die so bezeichnet werden könnten und noch als Richter tätig sind, dürfte es in Deutschland viele geben. Sie werden nämlich in der Verfolgung solcher Straftaten kollegial von ihren Amtskollegen verschont, ob nun tätig als Staatsanwalt oder als Richter.
Und zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang der Missbrauch einer Hausverwaltertätigkeit durch den Rechtsanwalt Matthias Rudolph, tätig in der Anwaltskanzlei Brockmeier, Biermann, Faulhaber, Rudolph, mit Sitz in Rheine und Emsbüren. Offensichtlich werden die Eigentümer wider die Rechtslage geblendet und so Rechtsstreitigkeiten generiert, um zugunsten seiner Anwaltskanzlei honorierte Rechtsstreitigkeiten austragen zu können.
Dass auch durch derartige Fehlurteile und anwaltliche Verhaltensweisen, wider jede Berufsethik und Moral, hohe Unzufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern geschürt wird, ist ihnen – wie auch den Politikern – offensichtlich völlig gleichgültig, sie alle sind gegen derartige wohl auch berechtigte und begründete Vorwürfe immunisiert, wie es ihnen bereits zu Beginn ihres Studiums vermittelt und empfohlen wird. Sicherlich nicht im Sinne eines Rechtsstaats, wie ihn der Normalbürger eigentlich sehen sollte und – von den insoweit Verantwortlichen eher geblendet – auch noch weitgehend sieht.
Im Ergebnis dieser offensichtlich von den verantwortlichen Politikern, angefangen von der Bundeskanzlerin über die Justizminister/innen bis hin zum einzelnen Abgeordneten, geduldeten Zustände, was auch für die allgemeine Verarmung von zig Millionen Menschen gilt, fühlen sich die Betroffenen der gleichen Behandlung ausgesetzt, wie es Juden im sogenannten Dritten Reich mit der Ausplünderung ihrer Geschäfte erfahren mussten. Dass auch viele Menschen aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen so mit dem Suizid kämpfen und ihn zu Tausenden im Jahr begehen, einer autonomen (um eine Vokabel aus dem Insolvenzrecht zum Eigenantrag zu verwenden) Beendigung ihres Lebens, ist den politisch Verantwortlichen offensichtlich völlig gleichgültig. Denn wird diese Tatsache ignoriert und (auch von den Medien) nachhaltig verschwiegen, geschieht auch nichts, was Abhilfe schaffen könnte und müsste. Wann werden die Menschen in Deutschland, insbesondere aber auch die Würdenträger der Kirchen, den politischen und damit auch sozialen und philosophischen Verfall, verursacht und zu verantworten durch die herrschenden, macht- und geldhungrigen Politiker, Lobbyisten und Eliten, erkennen und sich der Blendung "Deutschland geht es gut" widersetzen?
Diese Vorfälle in meinem Heimatort sind sicherlich keine Einzelfälle in Deutschland. Es bleibt die Hoffnung, dass auch die noch geblendeten Bürgerinnen und Bürger die immer mehr aufkommenden Protestkundgebungen als offenkundig einzige Chance erkennen, dass unser Staat neu zu einer wirklichen Demokratie, zu einem Rechtsstaat für alle Bürgerinnen und Bürger, zu einer wirklich sozialen Marktwirtschaft geformt wird. Die zurzeit in der Verantwortung stehenden Politiker (und Eliten) werden zu entsprechenden Erkenntnissen ausweislich ihres Verhaltens auch in den letzten Monaten und Tagen, was insbesondere für die sogenannten "Volksparteien" gilt, nicht mehr kommen, sie vergehen sich an den Menschen ihres Landes und den nachfolgenden Generationen.
Seien Sie mutig und couragiert und teilen Sie diese meine Meinung weiter. Und auch Sie können mir schreiben, wenn es Ihnen danach zumute ist. Vielen Dank.
Emsbüren, im Oktober 2018
Karl Schüring
09.03.2019
Kanzlei Brockmeier und Partner:
Inkompetenz im Wohnungseigentumsrecht
Inkompetenz im Wohnungseigentumsrecht
Erneut bleibt zu berichten und zu bestätigen, dass Inkompetenz im Wohnungseigentumsrecht die Arbeit der hier tätigen Anwälte bestimmt hat. Nicht der sich als Fachanwalt deklarierende Matthias Rudolph war für die Gegenseite (Kläger) tätig, die Schriftsätze wurden von seinem Kollegen Phillip Przybilla verfasst. Entgegen der eigentlich klaren Sach- und Rechtslage, die auf unserer Beklagtenseite auch ohne Anwalt und ohne jede Nachfrage durch den Richter dargelegt werden konnte, wurde hier erneut ein Rechtsstreit für die Kläger ohne Aussicht auf Erfolg angezettelt. So konnte der Richter bereits in der Güteverhandlung eine Vielzahl von Mängeln und dem anzuwendenden Recht auch widersprechende Vorträge in der Klageschrift benennen und letztlich feststellen, dass er nach der Aktenlage in einem möglichen Urteil die Klage wird abweisen müssen. Aus dem Umstand, dass der Klägeranwalt Alexander Kerstiens ununterbrochen in seiner ihm wohl inhaltlich nicht bekannten Akte blätterte ergab sich zu alledem die Frage des Richters, ob er ihm, dem Richter, überhaupt zuhöre. Letztlich wurde die Klage noch während der Güteverhandlung zurückgenommen. Der Richter hat dann zugunsten der Kläger davon abgesehen, den mit gewünschter Wirkung auf das Honorar von der Kanzlei beantragten Streitwert auf immerhin 30.000 Euro festzusetzen; er hat den Streitwert dann mit Zustimmung der Beklagtenseite auf lediglich 500,00 Euro erkannt. Noch Fragen? Wer vermag bei einer solchen anwaltlichen Vertretung noch ein Honorar verlangen oder gar zahlen? Den Mandanten, aber auch dem Rechtsstaat wurde hier wohl nicht gedient, von der Kanzlei ganz zu schweigen. Nicht zu empfehlen!
Wer aber in der Eigentümergemeinschaft vermag dabei noch ernsthaft dem aus der Anwaltskanzlei noch tätigen Verwalter Matthias Rudolph vertrauen???
Wer aber in der Eigentümergemeinschaft vermag dabei noch ernsthaft dem aus der Anwaltskanzlei noch tätigen Verwalter Matthias Rudolph vertrauen???
24.01.2019
In der heutigen Ausgabe der Lingener Tagespost wird der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Lingen, Franz Foppe, wie folgt zitiert: "Wir sind traurig, Michael Schwickert in den vorzeitigen Ruhestand schicken zu müssen." Aus dieser Formulierung eines Richters muss zwangsläufig geschlossen werden, dass für ein Schicken in den "vorzeitigen" Ruhestand durch Dritte ("Wir") ganz bestimmte Gründe vorliegen, die einen weiteren Verbleib als Direkter des Amtsgerichts ausschließen. Weiters dazu auf der Seite "Aktuelles".
In der heutigen Ausgabe der Lingener Tagespost wird der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Lingen, Franz Foppe, wie folgt zitiert: "Wir sind traurig, Michael Schwickert in den vorzeitigen Ruhestand schicken zu müssen." Aus dieser Formulierung eines Richters muss zwangsläufig geschlossen werden, dass für ein Schicken in den "vorzeitigen" Ruhestand durch Dritte ("Wir") ganz bestimmte Gründe vorliegen, die einen weiteren Verbleib als Direkter des Amtsgerichts ausschließen. Weiters dazu auf der Seite "Aktuelles".
17.08.2018
Die Grundstückspflege eines Eigentümers und Bankkaufmanns
Walter Fröhlich
Seit Jahren keine Pflege, es wachsen Unkraut und inzwischen kleine Bäume in unmittelbarer Angrenzung hinter einem Wohn- und Geschäftshaus,
ein Affront gegen die Eigentümer, Mieter und Nachbarn (Lange Str. 17).


30.04.2018
Missbrauch einer Eigentümergemeinschaft
Rechtsanwalt Matthias Rudolph verschuldet als Hausverwalter anfechtbare Beschlüsse. Werden Rechtsstreitigkeiten nur zur Erzielung von Honorarumsätzen zugunsten der eigenen Anwaltskanzlei entfacht?
Lesen Sie mehr dazu in diesem Bericht:
ETV 12042018.pdf
Der Hausverwalter wehrt sich gegen den vorbezeichneten Bericht.
Das Antwortschreiben an die den Hausverwalter vertretenen
Rechtsanwälte lesen Sie hier:
Antwortschreiben vom 14.05.2018.pdf
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26.09.2017/28.11.2017/14.12.2017
Sind Straftäter weiterhin als Richter tätig?
Verfassungsbeschwerde
wegen Rechtsbeugung
vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Machtkartell der Staatsanwälte
- Wie Staatsanwälte (nach erfolgter Weisungsbefugnis durch das Niedersächsische Justizministerium) Richter und sich selbst der Strafverfolgung entziehen
- Widerstand gegen gesprochenes Unrecht: Rücktrittsforderung gegen den Direkter und Richter am Amtsgericht Lingen (Ems)
Rechtmissbrauch und juristische Vergewaltigung geschehen nicht nur in einer Diktatur, sondern auch in einem insoweit nur vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Dies ist besonders tragisch, wenn dieses zudem dort geschieht, wo der Rechtsstaat, die Gewalt der Judikative, eigentlich zuhause sein sollte. Die so gedemütigten Menschen tragen zwar keinen Stern, an den Pranger gestellt, ausgegrenzt und erniedrigt werden sie dennoch, auch wenn es gleichermaßen möglichst verschwiegen werden soll. Eine Art der Verarbeitung für einen davon direkt oder indirekt betroffenen Bürger ist die dokumentierte Darlegung des Geschehenen. Dazu die unten anliegenden PDF-Dateien "Rechtsbeugung" und "Strafvereitelung".
Was erwartet einen Richter eines Amtsgerichts, der wider das Gesetz, wider die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wider allgemein anerkannte Rechtsprechung der Gerichte, also wider ein ihm zuzurechnenden Wissens einfach zugunsten der Mehrzahl einer Eigentümergemeinschaft entscheidet und seine Urteile fällt? Zugunsten auch des diese Eigentümer vertretenen Hausverwalters Matthias Rudolph (Rechtsanwalt) und zugunsten seiner auch im Gerichtsbezirk tätigen mandatierten Anwaltskanzlei Brockmeier, Bietmann, Faulhaber, Rudolph, Rechtanwälte, Rheine, die den Richter – so hat es den Anschein – offenkundig vorsätzlich zur Rechtsbeugung animiert haben? Damit der Richter ihnen wohlgefällig urteilt, das Recht beugend zulasten eines einzelnen Miteigentümers – und für diesen einen Schaden von zigtausend Euro verursacht? Der Richter auch seine Aufklärungspflicht ebenso wie Minderheitsrechte gleich in drei Urteilen nachhaltig verletzt hat.
Hat das alles keine strafrechtliche Relevanz?
Was erwartet einen Richter eines Amtsgerichts, der wider das Gesetz, wider die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wider allgemein anerkannte Rechtsprechung der Gerichte, also wider ein ihm zuzurechnenden Wissens einfach zugunsten der Mehrzahl einer Eigentümergemeinschaft entscheidet und seine Urteile fällt? Zugunsten auch des diese Eigentümer vertretenen Hausverwalters Matthias Rudolph (Rechtsanwalt) und zugunsten seiner auch im Gerichtsbezirk tätigen mandatierten Anwaltskanzlei Brockmeier, Bietmann, Faulhaber, Rudolph, Rechtanwälte, Rheine, die den Richter – so hat es den Anschein – offenkundig vorsätzlich zur Rechtsbeugung animiert haben? Damit der Richter ihnen wohlgefällig urteilt, das Recht beugend zulasten eines einzelnen Miteigentümers – und für diesen einen Schaden von zigtausend Euro verursacht? Der Richter auch seine Aufklärungspflicht ebenso wie Minderheitsrechte gleich in drei Urteilen nachhaltig verletzt hat.
Hat das alles keine strafrechtliche Relevanz?
- Zur strafrechtlichen Überprüfung der Urteile lesen Sie dazu an die Staatsanwaltschaft gerichtete Ausführungen und teilen Sie diesen Artikel (PDF-Datei, aktualisiert 21.10.2017): 20171021_Rechtsbeugung02.pdf
- Zum Verhalten der Staatsanwaltschaft lesen Sie einen weiteren Artikel: (PDF-Datei vom 26.11.2017) Strafvereitelung02.pdf
- Und nunmehr beläßt es das gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugte Niedersächsische Justizministerium de facto dabei, dass eine offenkundig auch von der Generalstaatsanwaltschaft erkannte Rechtsbeugung nicht verfolgt wird. Ein Diebstahl eines Normalsbürgers von geringem Wert wird in unserem Rechtsstaat geahndet. Wenn ein Richter wider Recht und Gesetz einer Partei einen Schaden von zigtausend Euro zufügt, bleibt ein solcher Fall in unserem Rechtsstaat ungeahndet. Anlass genug, dem Niedersächsischen Justizministerium mitzuteilen, wie es in unserem Rechtsstaat auch auf anderen Rechtsgebieten bestellt ist. Das Antwortschreiben hier: Nieders_Justizm.04.pdf
- Und dem amtierenden Richter gilt es - auch aufgrund eines öffentlichen Interesses - mitzuteilen, dass der Straftatbestand "Rechtsbeugung" auch dann bestehen bleibt, wenn eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund des weisungsbefugten Justizministeriums nicht erfolgt, nur insoweit die Unschuldvermutung gelten mag. Das Schreiben: Schwickert04.pdf
Die Menschen in Deutschland haben den absoluten Anspruch darauf zu vertrauen, dass die Judikative Gesetz und Recht achtet, auch wenn Gerechtigkeit den Menschen damit nicht immer garantiert werden kann.
Auch für 2018 muss gelten:
Widerstand gegen gesprochenes Unrecht – gegen wen auch immer – ist dringend geboten. Dies gilt unbedingt bei einem Fehlurteil wider das dem Richter zuzurechnende Wissen um das anzuwendende Gesetz und die gängige allgemein anzuerkennende Rechtsprechung, insbesondere soweit Gesetz und Recht Gegenstand des Verfahrens oder seiner Aufklärungspflicht waren – insoweit sollte es sich sehr wohl um Rechtsbeugung handeln –, um Willkür, um eine Verletzung von Gleichbehandlung und Würde, um Rechtsmissbrauch, um Rechtsbeugung gleich einer juristischen Vergewaltigung zu vermeiden. Auch wenn Widerstand nicht kurzfristig oder im Einzelfall Erfolg verspricht, die für Unrecht Verantwortlichen sich gegen Widerstand immunisiert zeigen.
Der Bundesgerichtshof erkennt Rechtsbeugung dann, wenn sich der Richter "bewusst über das Recht hinwegsetzt". Zur Bewusstseinsbildung sollten dabei zumindest die anzuwendenden Gesetze und die einschlägige allgemeine anerkannte Rechtssprechung gehören. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine im Verfahren vorgetragene Rechtsauslegung und Rechtsauffassung diese Bewusstseinsbildung gewährleisten kann und insoweit auch der eigentlich dem Richter obliegenden Aufklärungspflicht entgegenkommt. Dazu eine eigene Überzeugung zu gewinnen, inwieweit er als Richter im gesetzeskonformen Einzelfall Gesetz und Recht anzuwenden hat, steht ihm nicht zu, der Richter ist insoweit einer Anwendung unterworfen (§ 97 GG). Eine dann nur mögliche bewusste Missachtung ist Rechtsbeugung, einer individuellen Überzeugung zur Anwendung des § 97 GG bedarf es nicht.
Was für den Normalbürger für einer Verletzung der von ihm zu beachtenden Gesetze gilt, dass auch ein Verstoß geahndet wird, auch wenn er sich nicht in jedem Fall "bewusst überzeugungswidrig" verhält, sollte doch ebenso und gerade für Richter gelten. Ein rechtswidriges Verhalten wird auch dann geahndet, wenn dem betroffenen Bürger das Gesetz oder das gesprochene Recht nicht bekannt waren. Dies sollte für Richter zumindest dann gelten, wenn sie sich das Wissen um eine allgemein anerkannte Rechtslage und Rechtsauslegung zurechnen lassen müssen. Etwas anderes kann auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entnommen oder unterstellt werden.
Auch für 2018 muss gelten:
Widerstand gegen gesprochenes Unrecht – gegen wen auch immer – ist dringend geboten. Dies gilt unbedingt bei einem Fehlurteil wider das dem Richter zuzurechnende Wissen um das anzuwendende Gesetz und die gängige allgemein anzuerkennende Rechtsprechung, insbesondere soweit Gesetz und Recht Gegenstand des Verfahrens oder seiner Aufklärungspflicht waren – insoweit sollte es sich sehr wohl um Rechtsbeugung handeln –, um Willkür, um eine Verletzung von Gleichbehandlung und Würde, um Rechtsmissbrauch, um Rechtsbeugung gleich einer juristischen Vergewaltigung zu vermeiden. Auch wenn Widerstand nicht kurzfristig oder im Einzelfall Erfolg verspricht, die für Unrecht Verantwortlichen sich gegen Widerstand immunisiert zeigen.
Der Bundesgerichtshof erkennt Rechtsbeugung dann, wenn sich der Richter "bewusst über das Recht hinwegsetzt". Zur Bewusstseinsbildung sollten dabei zumindest die anzuwendenden Gesetze und die einschlägige allgemeine anerkannte Rechtssprechung gehören. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine im Verfahren vorgetragene Rechtsauslegung und Rechtsauffassung diese Bewusstseinsbildung gewährleisten kann und insoweit auch der eigentlich dem Richter obliegenden Aufklärungspflicht entgegenkommt. Dazu eine eigene Überzeugung zu gewinnen, inwieweit er als Richter im gesetzeskonformen Einzelfall Gesetz und Recht anzuwenden hat, steht ihm nicht zu, der Richter ist insoweit einer Anwendung unterworfen (§ 97 GG). Eine dann nur mögliche bewusste Missachtung ist Rechtsbeugung, einer individuellen Überzeugung zur Anwendung des § 97 GG bedarf es nicht.
Was für den Normalbürger für einer Verletzung der von ihm zu beachtenden Gesetze gilt, dass auch ein Verstoß geahndet wird, auch wenn er sich nicht in jedem Fall "bewusst überzeugungswidrig" verhält, sollte doch ebenso und gerade für Richter gelten. Ein rechtswidriges Verhalten wird auch dann geahndet, wenn dem betroffenen Bürger das Gesetz oder das gesprochene Recht nicht bekannt waren. Dies sollte für Richter zumindest dann gelten, wenn sie sich das Wissen um eine allgemein anerkannte Rechtslage und Rechtsauslegung zurechnen lassen müssen. Etwas anderes kann auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entnommen oder unterstellt werden.
30.10.2018
Ist Emsbüren eine Hochburg des Missbrauchs und Verschweigens?
Missbrauch, geschehen unmittelbar zulasten von Kindern oder Schutzbedürftigen, schürt verständlicherweise die Emotionen von Menschen, ruft Betroffenheit, Fassungslosigkeit und Unverständnis hervor. Jeder vermag und beansprucht für sich zu erkennen – auch ohne strafrechtliche Normen zu bemühen – das hier eine Misshandlung, eine Erniedrigung wider die Menschenwürde, ja körperliche Gewalt geschehen sind. Und das ist gut so! Ohne derartige Taten auch nur ansatzweise verharmlosen zu wollen, bleibt dem aufmerksamen Bürger eine gewisse Instrumentalisierung durch die Medien, aber auch durch Politiker, nicht verborgen. Insbesondere wenn man dagegen die Nichtbeachtung anderer auch strafrechtlich relevanter Vorgänge erkennt, die dem Normalbürger leider in der ihm zugemuteten Blendung verborgen bleiben (sollen). Es verbleibt einem verantwortungsbewussten Richter vorbehalten, die Umstände des Einzelfalls angemessen zu würdigen in dem Wissen, dass ein Urteil nicht allen Emotionen wird gerecht werden können.
Missbrauch geschieht mit vergleichbaren Auswirkungen auf betroffene Bürgerinnen und Bürger aber auch indirekt zunächst wirksam in den materiellen Folgen, dann aber auch mit persönlich verletzenden Auswirkungen (Ausgrenzung, Erniedrigung, weitgehende Würde- und Rechtlosstellung). Inwieweit auch hier strafrechtliche Normen verletzt werden, ist für den Normalbürger nicht erkenntlich und oft schon von daher leider unerheblich. Und für die Medien zeigt sich eher ein vermeintliches Schutzbedürfnis der Verursacher dieser im Einzelfall einen Bürger belastenden Umstände; Hintergründe aufzuklären ist aufgrund von allgemeinem Desinteresse der Gesellschaft nicht angesagt. In diesen Fällen wird Missbrauch weitgehend nicht erkannt und den Betroffenen dann, durchaus auch mit emotionalen Ausprägungen, ein Selbstverschulden angelastet, in den meisten Fällen wohl vollkommen unbegründet. Anstatt sich mit etwas Mühe der Sach- und Rechtslage – was auch für die Medien gilt – anzunehmen. Anstatt Betroffene auch persönlich anzuhören, wird Selbstverteidigung der Betroffenen als unglaubwürdig hingestellt.
Nicht verschweigen, wirklich hinschauen, auch wenn es Mühe macht, auch einmal Unvoreingenommenheit, Neutralität und Objektivität für sich gelten zu lassen, auch wenn es im Ergebnis den eigenen ersten emotionalen Empfindungen widerspricht, wäre ein Anfang, für die Gesellschaft und wohl auch für die Medien, für ein besseres Gemeinwohl, sowohl im unmittelbaren sozialen Umfeld, in der Gesellschaft wie auch in der großen Politik.
Ihr Karl Schüring
Missbrauch geschieht mit vergleichbaren Auswirkungen auf betroffene Bürgerinnen und Bürger aber auch indirekt zunächst wirksam in den materiellen Folgen, dann aber auch mit persönlich verletzenden Auswirkungen (Ausgrenzung, Erniedrigung, weitgehende Würde- und Rechtlosstellung). Inwieweit auch hier strafrechtliche Normen verletzt werden, ist für den Normalbürger nicht erkenntlich und oft schon von daher leider unerheblich. Und für die Medien zeigt sich eher ein vermeintliches Schutzbedürfnis der Verursacher dieser im Einzelfall einen Bürger belastenden Umstände; Hintergründe aufzuklären ist aufgrund von allgemeinem Desinteresse der Gesellschaft nicht angesagt. In diesen Fällen wird Missbrauch weitgehend nicht erkannt und den Betroffenen dann, durchaus auch mit emotionalen Ausprägungen, ein Selbstverschulden angelastet, in den meisten Fällen wohl vollkommen unbegründet. Anstatt sich mit etwas Mühe der Sach- und Rechtslage – was auch für die Medien gilt – anzunehmen. Anstatt Betroffene auch persönlich anzuhören, wird Selbstverteidigung der Betroffenen als unglaubwürdig hingestellt.
Nicht verschweigen, wirklich hinschauen, auch wenn es Mühe macht, auch einmal Unvoreingenommenheit, Neutralität und Objektivität für sich gelten zu lassen, auch wenn es im Ergebnis den eigenen ersten emotionalen Empfindungen widerspricht, wäre ein Anfang, für die Gesellschaft und wohl auch für die Medien, für ein besseres Gemeinwohl, sowohl im unmittelbaren sozialen Umfeld, in der Gesellschaft wie auch in der großen Politik.
Ihr Karl Schüring
18.05.2018
Der aktuelle EXISTENZSCHUTZBRIEF zur Generalversammlung:
Vorstand Volksbank Süd-Emsland eG:
Tatvorwurf Betrug
Staatsanwaltschaft ermittelt - sozialökonomischer Mord
Lesen Sie mehr im Existenzschutzbrief vom 18.05.2016 hier als PDF-Datei:
Existenzschutzbrief_GV_Voba.pdf
18.07.2017 - Ausgabe 3/2017Lesen Sie mehr im Existenzschutzbrief vom 18.05.2016 hier als PDF-Datei:
Existenzschutzbrief_GV_Voba.pdf
Sind Mafia-Methoden
in Emsbüren gesellschaftsfähig?
Rechtsprechung gewährleistet Aufklärung durch kritische Meinungsäußerungen
Dazu der aktuelle "EXISTENZSCHUTZBRIEF" Nr. 3/2017: Flyer03/2017.pdf
01.06.2017 - Ausgabe vom 01.06.2017; Anlass: Generalversammlung der Volksbank
Warum schweigt die Generalversammlung? Der in Emsbüren handelnde Vorstand der Volksbank Süd-Emsland eG missbraucht die Insolvenzordnung, täuscht das Insolvenzgericht und verursacht vorsätzlich einen Millionenschaden, selbst für die eigene Bank nach eigenem Bekunden rund 300.000 Euro. Der Bürgermeister teilt mit, er gehe davon aus, dass alles einvernehmlich so besprochen sei, er werde die "Alternativlösung" der Bank zur Bebauung des Grundstücks [in der unmittelbaren Nachbarschaft des Altenpflegeheims gelegen] in den Bebauungsplan aufnehmen - gesprochen hat er mit dem Grundstückseigentümer selbst bis dahin nicht. Die Bank wirbt "vermögende Kunden" als Investoren an. Diese begehren ebenso wie auch weitere Nutznießer, in der Immobilie ihre Mietwohnungen und eine Tagespflegeeinrichtung und Seniorenbegegnungsstätte ("Haus Ludgeri") einzurichten. Gab es für das Handeln der Bank tatsächlich einen vernünftigen Grund? Oder könnte man ein solches Unterfangen nicht auch als Rechtsmissbrauch und Korruption bezeichnen? Zu den Umständen und Folgen lesen Sie aus Anlass der vom Gericht zu erteilenden Restschuldbefreiung (zulasten der Drittgläubiger) und aus Anlass der Generalversammlung der Bank am 8. Juni 2017 im dazu erstellten Existenzschutzbrief. PDF-Datei: GVVoba05.pdf
02.01.2016 - Ausgabe 01/2007 - Thema: Allgemein
Wenig Hoffnung auf Wandel. Wird 2017 das Jahr der vertanen Chancen? "Weiter so" geht nicht - Umdenken ist nicht erkennbar. Demokratie und Rechtsstaat werden den Anforderungen in wesentlichen Teilen nicht gerecht. Meinungsmanagement der Politik und Medien bestimmen die Meinungen der Menschen. Menschen werden vom Rechtsstaat überrannt, Vieles wird bewusst im Verbogenen gehalten, für Unbeteiligte nicht wahrzunehmen. Diese und noch mehr Aspekte behandelt der erste Existenzschutzbrief des neuen Jahres. PDF-Datei: ESB 01/2017.pdf
Ihr Karl Schüring
Warum schweigt die Generalversammlung? Der in Emsbüren handelnde Vorstand der Volksbank Süd-Emsland eG missbraucht die Insolvenzordnung, täuscht das Insolvenzgericht und verursacht vorsätzlich einen Millionenschaden, selbst für die eigene Bank nach eigenem Bekunden rund 300.000 Euro. Der Bürgermeister teilt mit, er gehe davon aus, dass alles einvernehmlich so besprochen sei, er werde die "Alternativlösung" der Bank zur Bebauung des Grundstücks [in der unmittelbaren Nachbarschaft des Altenpflegeheims gelegen] in den Bebauungsplan aufnehmen - gesprochen hat er mit dem Grundstückseigentümer selbst bis dahin nicht. Die Bank wirbt "vermögende Kunden" als Investoren an. Diese begehren ebenso wie auch weitere Nutznießer, in der Immobilie ihre Mietwohnungen und eine Tagespflegeeinrichtung und Seniorenbegegnungsstätte ("Haus Ludgeri") einzurichten. Gab es für das Handeln der Bank tatsächlich einen vernünftigen Grund? Oder könnte man ein solches Unterfangen nicht auch als Rechtsmissbrauch und Korruption bezeichnen? Zu den Umständen und Folgen lesen Sie aus Anlass der vom Gericht zu erteilenden Restschuldbefreiung (zulasten der Drittgläubiger) und aus Anlass der Generalversammlung der Bank am 8. Juni 2017 im dazu erstellten Existenzschutzbrief. PDF-Datei: GVVoba05.pdf
02.01.2016 - Ausgabe 01/2007 - Thema: Allgemein
Wenig Hoffnung auf Wandel. Wird 2017 das Jahr der vertanen Chancen? "Weiter so" geht nicht - Umdenken ist nicht erkennbar. Demokratie und Rechtsstaat werden den Anforderungen in wesentlichen Teilen nicht gerecht. Meinungsmanagement der Politik und Medien bestimmen die Meinungen der Menschen. Menschen werden vom Rechtsstaat überrannt, Vieles wird bewusst im Verbogenen gehalten, für Unbeteiligte nicht wahrzunehmen. Diese und noch mehr Aspekte behandelt der erste Existenzschutzbrief des neuen Jahres. PDF-Datei: ESB 01/2017.pdf
23.06.2018/28.06.2018/16.07.2018
Deutschland eine „Räuberhöhle“
(Lukas 19, 45-46)
Das Haus Ludgeri in Emsbüren
– gebaut auf Untreue, Betrug und Korruption
Wenn Hochmut, falscher Stolz und Heuchelei sich verbinden,
sind Zynismus und Habgier nicht weit.
(Lukas 19, 45-46)
Das Haus Ludgeri in Emsbüren
– gebaut auf Untreue, Betrug und Korruption
Wenn Hochmut, falscher Stolz und Heuchelei sich verbinden,
sind Zynismus und Habgier nicht weit.
Das von mir in Emsbüren mit Zustimmung des Rates und des seinerzeit noch tätigen Bürgermeisters geplante und in den Jahren 2006/2007 in einem ersten Bauabschnitt erstellte Wohn- und Geschäftshaus mit zehn Eigentumswohnungen sollte bezüglich des zweiten Bauabschnittes zu einem Schlüsselerlebnis werden. Denn das für den zweiten Bauabschnitt vorgesehene Grundstück (mein Eltern- und Erbgrundstück) grenzt als Nachbargrundstück unmittelbar an das Grundstück des jetzt vom Bonifatius Hospital Lingen betriebenen Elisabeth Hauses, ein Senioren- und Pflegeheim.

Und von daher war es für das eine neue Bleibe suchende „Haus Ludgeri“, eine Tagespflegeeinrichtung und Seniorenbegegnungsstätte, der ideale Standort. Eine auch für mein Bauvorhaben denkbare und von mir angebotene Nutzung, wie sie insoweit auch bekannt war, und damit für einen Investor (siehe unten) eine attraktive und ertragreiche Investition darstellen konnte.
Aber auch die Bank selbst hatte wohl ein ureigenes Interesse, den von mir geplanten zweiten Bauabschnitt vom Immobilienmarkt zu nehmen. Denn die von mir im Selbstvertrieb geplanten ca. 18 Eigentumswohnungen hätten über Monate, möglicherweise sogar Jahre, im Wettbewerb mit den Immobilienaktivitäten der Bank gestanden zulasten ihres Maklergeschäftes, auch zulasten der Bank nahestehender Bauträger.
Die sich dann anbahnende für mich nicht nachvollziehbare oder auch nicht denkbare Entwicklung und die völlig absurden Vorgehensweisen erfolgten mit dem Ziel, mir den zweiten auch wirtschaftlich so geplanten Bauabschnitt zu verweigern und ein völlig anderes Bauvorhaben zu erstellen, eben auch mit dem Ziel einer Nutzung als Seniorenbegegnungsstätte in unmittelbarer Nähe des Elisabeth Hauses.
So wurden von meiner Bank, von dem in Emsbüren für die Volksbank Süd-Emsland eG tätigen Vorstand Bernhard Hallermann, wirtschaftliche Schwierigkeiten in meinen Engagements dargestellt, die aus einer betriebswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung objektiv so nicht zu begründen waren. Mögen ihm noch so viele Entlastungsbekunden der Generalversammlung zuteil werden, eine solche willkürlich mit einem ausgesprochen Trotzverhalten agierender Banker gehört nicht in den Vorstand einer Bank. Und vom Bürgermeister Bernhard Overberg musste ich ohne substanzielle Rücksprache in einem wohl eher zweifelhaften Schreiben – was eher seine Inkompetenz beweisen sollte – erfahren, dass man dem von der Volksbank vorgesehenen Bauprojekt auf meinem Grundstück zustimmen werde. Offensichtlich hatte auch der Rat diesem Vorhaben zugestimmt.
So hatte ich – bei Androhung eines ansonsten vorgesehenen Insolvenzantrages – drei „vermögenden“ Kunden der Bank ein befristetes Kaufvertragsangebot für das betreffende Grundstück notariell beurkunden lassen. Bis zu der vorgesehenen Frist sollte die Baugenehmigung vorliegen. Als dann diese Baugenehmigung nicht mehr fristgemäß zu erwarten war, ist es der Bank gelungen, mit einem das Insolvenzgericht täuschenden Insolvenzantrag das Insolvenzverfahren gegen mich auszulösen. Und dies trotz mehrfacher Zusage, einen Insolvenzantrag nach Erfüllung der diesbezüglichen strittigen Voraussetzungen nicht zu stellen. Die Bank hatte die als Insolvenzgrund vorgetragene Zahlungsunfähigkeit dann nämlich selbst konstruiert. Der Sachverständige (und spätere Insolvenzverwalter) Clemens Sandhaus konnte zwar feststellen, dass alle Verbindlichkeiten bezahlt werden können. Er empfahl dennoch, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. War vielleicht eher das zu erwartende Honorar für diese Empfehlung ausschlaggebend? Jedenfalls konnte ich auch aus dem Kreis der am Amtsgericht Lingen tätigen Richter erfahren, dass in dieser Insolvenzsache „vieles nicht ganz richtig gelaufen sei“. Was wohl bedeuten sollte, dass das gegen mich eröffnete Insolvenzverfahren auf Willkür und richterliche Gleichgültigkeit zurückzuführen ist. Für mich mit vernichtenden wirtschaftlichen und auch sozialen Folgen, von denen auch meine Familie nicht so ganz verschont bleibt.
An diesem „Fall“ – aus meiner Sicht und nach meiner Meinung ein Fall von Untreue, Betrug und Korruption – waren weitere Personen aus der Emsbürener Gesellschaft beteiligt, die mehr oder weniger wirksam die Voraussetzungen für das Vorgehen des Vorstands Bernhard Hallermann und des Bürgermeisters Bernhard Overberg geschaffen haben. So dem von der Volksbank geplanten und von den Nutznießern begehrten Bauvorhaben die Realisierung zu ermöglichen. Angeblich waren nach Auskunft der Bank auch bestimmte Ratsmitglieder beteiligt, die sich aber bis heute im Verborgenen halten.
Als Investoren die Unternehmer und vermögenden Kunden der Bank:
Aber auch die Bank selbst hatte wohl ein ureigenes Interesse, den von mir geplanten zweiten Bauabschnitt vom Immobilienmarkt zu nehmen. Denn die von mir im Selbstvertrieb geplanten ca. 18 Eigentumswohnungen hätten über Monate, möglicherweise sogar Jahre, im Wettbewerb mit den Immobilienaktivitäten der Bank gestanden zulasten ihres Maklergeschäftes, auch zulasten der Bank nahestehender Bauträger.
Die sich dann anbahnende für mich nicht nachvollziehbare oder auch nicht denkbare Entwicklung und die völlig absurden Vorgehensweisen erfolgten mit dem Ziel, mir den zweiten auch wirtschaftlich so geplanten Bauabschnitt zu verweigern und ein völlig anderes Bauvorhaben zu erstellen, eben auch mit dem Ziel einer Nutzung als Seniorenbegegnungsstätte in unmittelbarer Nähe des Elisabeth Hauses.
So wurden von meiner Bank, von dem in Emsbüren für die Volksbank Süd-Emsland eG tätigen Vorstand Bernhard Hallermann, wirtschaftliche Schwierigkeiten in meinen Engagements dargestellt, die aus einer betriebswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung objektiv so nicht zu begründen waren. Mögen ihm noch so viele Entlastungsbekunden der Generalversammlung zuteil werden, eine solche willkürlich mit einem ausgesprochen Trotzverhalten agierender Banker gehört nicht in den Vorstand einer Bank. Und vom Bürgermeister Bernhard Overberg musste ich ohne substanzielle Rücksprache in einem wohl eher zweifelhaften Schreiben – was eher seine Inkompetenz beweisen sollte – erfahren, dass man dem von der Volksbank vorgesehenen Bauprojekt auf meinem Grundstück zustimmen werde. Offensichtlich hatte auch der Rat diesem Vorhaben zugestimmt.
So hatte ich – bei Androhung eines ansonsten vorgesehenen Insolvenzantrages – drei „vermögenden“ Kunden der Bank ein befristetes Kaufvertragsangebot für das betreffende Grundstück notariell beurkunden lassen. Bis zu der vorgesehenen Frist sollte die Baugenehmigung vorliegen. Als dann diese Baugenehmigung nicht mehr fristgemäß zu erwarten war, ist es der Bank gelungen, mit einem das Insolvenzgericht täuschenden Insolvenzantrag das Insolvenzverfahren gegen mich auszulösen. Und dies trotz mehrfacher Zusage, einen Insolvenzantrag nach Erfüllung der diesbezüglichen strittigen Voraussetzungen nicht zu stellen. Die Bank hatte die als Insolvenzgrund vorgetragene Zahlungsunfähigkeit dann nämlich selbst konstruiert. Der Sachverständige (und spätere Insolvenzverwalter) Clemens Sandhaus konnte zwar feststellen, dass alle Verbindlichkeiten bezahlt werden können. Er empfahl dennoch, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. War vielleicht eher das zu erwartende Honorar für diese Empfehlung ausschlaggebend? Jedenfalls konnte ich auch aus dem Kreis der am Amtsgericht Lingen tätigen Richter erfahren, dass in dieser Insolvenzsache „vieles nicht ganz richtig gelaufen sei“. Was wohl bedeuten sollte, dass das gegen mich eröffnete Insolvenzverfahren auf Willkür und richterliche Gleichgültigkeit zurückzuführen ist. Für mich mit vernichtenden wirtschaftlichen und auch sozialen Folgen, von denen auch meine Familie nicht so ganz verschont bleibt.
An diesem „Fall“ – aus meiner Sicht und nach meiner Meinung ein Fall von Untreue, Betrug und Korruption – waren weitere Personen aus der Emsbürener Gesellschaft beteiligt, die mehr oder weniger wirksam die Voraussetzungen für das Vorgehen des Vorstands Bernhard Hallermann und des Bürgermeisters Bernhard Overberg geschaffen haben. So dem von der Volksbank geplanten und von den Nutznießern begehrten Bauvorhaben die Realisierung zu ermöglichen. Angeblich waren nach Auskunft der Bank auch bestimmte Ratsmitglieder beteiligt, die sich aber bis heute im Verborgenen halten.
Als Investoren die Unternehmer und vermögenden Kunden der Bank:
- Josef (†) und Maria Voss
- Werner und Marlene Bußmann (Investor der Seniorenbegegnungsstätte)
- Gerhard und Marlies Theissing
Als das Bauvorhaben begehrende Nutznießer (Vorstand der Seniorenbegegnungsstätte):
- Prof. Dr. Peter Maisel
- Alexander Herbermann
Ein gewisses Mitwirken dürfte auch dem Geschäftsführer des Bonifatius Hospitals und den Mitgliedern des Kirchenvorstandes der katholischen Kirchengemeinde zugeschrieben werden können. Davon distanziert oder gar entschuldigt hat sich bis heute niemand. Und so entstand das „Haus Ludgeri“ in Emsbüren, Lange Straße 19.
So entstand aber auch ein vermeidbarer, willkürlich verursachter Gesamtschaden von weit über einer halben Million Euro. Ein Schaden, der also vollends hätte vermieden werden können. Der Volksbank selbst ist nach eigenem Bekunden ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden. Nicht, weil dieser Schaden zwangläufig zu erwarten war. Das der Volksbank verfügbare werthaltige Sicherungsvermögen betrug ein Mehrfaches der ausgereichten Kredite. Die Volksbank hat mit ihrem unnötigen Insolvenzantrag erreicht, dass aus der Versteigerung (Verschleuderung) dann lediglich etwa ein Viertel erzielt werden konnte. Weitere fast 100.000 Euro hat sie, wohl ohne jede Verpflichtung, aufgewendet, um abschließende Bauarbeiten zu bezahlen, die bei einem zweiten Bauabschnitt nicht erforderlich gewesen wären. Ein vermeidbarer sogenannter Gefährdungsschaden, den der handelnde Vorstand zu verantworten hat und wofür es keinerlei Rechtfertigung geben kann. Im Weiteren ermittelt die Staatsanwaltschaft noch heute wegen Betrugsverdacht gegen Bernhard Hallermann und andere. Zu beurteilen sind aufgrund von unterbliebenen Meldungen tatsächlich (gegen jede Unschuldsvermutung) von der Bank zu Unrecht vereinnahmte Gelder sowie die Frage, ob ein versuchter Betrug in Höhe eines sechsstelligen Betrages vorliegt. Trotz des dem Beweise zugänglichen Fehlverhaltens, für die Staatsanwaltschaft Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu eröffnen, nimmt daran weder der Aufsichtsrat noch die Generalversammlung substanziell Notiz. Ein Verhalten, das leider bezeichnend für das Denken in bestimmten gesellschaftlichen Strukturen ist. Ein soziales und philosophisches Armutszeugnis für den Zustand unserer Gesellschaft, für die Politiker unseres Landes und wohl auch für die Verantwortlichen in den Kirchen.
Der mir und auch weiteren Drittgläubigern entstandene Schaden beläuft sich ebenfalls auf mehrere 100.000 Euro, ein Schaden, der ebenfalls vollumfänglich hätte vermieden werden können. Eine solche Willkür und ein solches unverantwortliches Handeln der Eliten dürfen nicht in Vergessenheit geraten – auch zur Vermeidung von Wiederholungen oder vergleichbaren Vorgehensweisen gegen andere Kunden der Bank, wie sie mir auch zugetragen wurden.
Weitere Erkenntnisse aus meinen Erfahrungen entnehmen Sie gern den weiteren Inhalten dieser Seiten, die – so jedenfalls auch weitere mir zugetragene Fälle – tatsächlich nur beispielhaft für das Handeln von Banken, für den Zustand unseres staatlichen Gemeinwesens, zulasten der Gesellschaft sein können.
Macht und Missbrauch
Macht – ob sie sich nun in der Politik oder in der Wirtschaft etabliert – läuft immer Gefahr, missbraucht zu werden. Gleich ob sie diktatorisch oder populistisch vorgetragen wird oder die erfolgten Ausgrenzungen, Erniedrigungen und Unterdrückungen, ja die sozialökonomischen Morde und die demzufolge tatsächlich begangenen Suizide im Verschwiegenen gehalten werden. Gleich ob ein solches Verhalten in der Gesellschaft oder in der Sozialsphäre der einzelnen Menschen geschieht. Zu diesen zurzeit sich so verhaltenden politischen Parteien gibt es leider keine Alternative. Verantwortlich sind immer die gerade in den herrschenden politischen Gewalten und Strukturen tätigen Personen, auch wenn sie sich eher nur vermeintlich demokratisch berufen fühlen. Und dies gilt analog auch für die Menschen in der Wirtschaft, in den Kirchen und in der Gesellschaft allgemein, die diese Eliten wohlgefällig tolerieren.
Auch demokratisch errungene Macht ist nicht vor Missbrauch geschützt, noch kann sie jedes Fehlverhalten rechtfertigen oder den Wählerinnen und Wählern eine Verantwortung am Versagen der gewählten Vertreter zurechnen, wie es leider auch geschieht.
Welchen Folgen Insolvenzler oder auch sonstige Menschen in erniedrigten Situationen und deren Familien in Wirtschaft und Gesellschaft ausgesetzt sind, wenn in der Gesellschaft eigentlich anerkannte Persönlichkeiten die ihnen beruflich oder in ihrer Funktion zugestandene „Macht“ ausüben, vermag ein insoweit unbelasteter Bürger nicht zu erkennen. Auch dazu kann exemplarisch auf das Verhalten des Rechtsanwalts Matthias Rudolph hingewiesen werden, der in seiner Eigenschaft als Hausverwalter gegen Mitglieder meiner Familie nicht nur zugunsten seiner Anwaltskanzlei anfechtbare Beschlüsse generiert, sondern die Unkenntnis der übrigen Miteigentümer nutzt, um diese ebenfalls gegen uns aufzuwiegeln. Und ein Richter Dr. Michael Schwickert, der im Wissen um die hier angesprochene Insolvenz zulasten des gleichnamigen Sohnes einfach zugunsten der Mehrheit der Miteigentümer wider Gesetz und Recht entscheidet. Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Weiteres dazu auf der Seite „Aktuelles“.
Auch meine weiteren Erfahrungen aufgrund der mir von anderen Betroffenen zugetragenen Umstände und Situationen zeigen, dass Insolvenzler weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Sie werden als unglaubwürdig hingestellt, sie haben keine Chance auf dem Arbeitsmarkt, sie werden weitestgehend gemieden, auch von den Kirchen, sie erfahren eine persönliche Abwertung in den Auskunfteien, ja, ihre Insolvenz wird von den Auskunfteien selbst in den Auskünften ihrer Arbeitgeber erwähnt. Wer wird einen solchen Mitarbeiter, der die Unternehmensauskunft belastet, schon noch beschäftigen oder einstellen? Das gesamte Verbraucherinsolvenzrecht ist ein Instrument menschlicher Ausgrenzung und Erniedrigung, wie wir es – in den Auswirkungen durchaus vergleichbar – auch aus dem Dritten Reich kennen, wenn auch unter sicherlich anderen Umständen. Es ist ein Instrument der Vermögensumverteilung zugunsten Vermögender, auch um die Honorarkassen der Insolvenzverwalter zu füllen. Es schafft Vermögenslose und Armut. Dennoch wird das Verbraucherinsolvenzrecht mit einem in der Folge eines Gläubigerantrages (Bank) im Einzelfall auch abgenötigten Eigenantrag von der Politik als Chance zum Neustart deklariert. Wohl eine höchst verachtenswerte politische Lüge. Insolvenzler haben keine Lobby – noch weniger als die Menschen, die nicht als Leistungsträger erkannt werden, wie Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und Kranke, Rentner, ältere Menschen allgemein, Obdachlose usw. Leistung muss sich lohnen, so die Devise, Nichtleistende sind zwar auch Verbraucher, aber ansonsten nur Trittbrettfahrer der Leistungsträger und der Gesellschaft.
Deutschland eine Räuberhöhle
Dass das Verbraucherinsolvenzrecht nicht primär den betroffenen Verbrauchern dient, sondern ein Instrument der Vermögensumverteilung zugunsten der Reichen ist, habe ich an anderer Stelle ausführlich beleuchtet. Das Verbraucherinsolvenzrecht gehört daher unverzüglich zugunsten einer sozialen Alternativlösung abgeschafft.
Lassen Sie mich noch eine weitere Erkenntnis und Erfahrung aus unserem eher vermeintlichen Rechtsstaat vortragen. Trotz eigentlich klarer Rechtslage führen Rechtsanwälte Rechtsstreitigkeiten vor Gericht aus, indem sie mangels Rechtskenntnissen ihrer Mandanten deren Unwissen nutzen, um für sich und auch für die Anwälte der gegnerischen Partei Honorare zu generieren, und zwar schnell in fünfstelliger Höhe. Und dabei werden Richter zu Mittätern. Diese versuchen in sogenannten „Güteverhandlungen“ wider besseres Wissen, die Parteien zu einvernehmlichen Regelungen (Vereinbarungen) zu bringen, sich möglichst „in Güte“ zu verständigen, beispielsweise auf die Hälfte des Streitwertes zu einigen. Die so handelnden Richter wohlwissend, dass nach der Rechtslage eine Partei mit der Hälfte des Streitwertes – und das kann schnell mal ein sechsstelliger Betrag sein – wider geltendes Recht belastet wird und die andere Partei die Hälfte des Streitwertes zu Unrecht erhält. Und eine solche Vereinbarung entbindet sie als Richter von der weiteren Bearbeitung des Falles, von der Ausarbeitung eines Urteils, das möglicherweise noch bei Anwendung von Rechtsmitteln erneut den Kollegen einer weiteren Instanz vorgelegt werden könnte, das Urteil dann möglicherweise auch noch eine kollegiale „Schelte“ erfährt. Das ist Rechtsstaat in Deutschland. Ein Verfahrensrecht, das den Richtern und Anwälten dienen mag, aber nicht den rechtswidrig belangten Bürgern.
Das Denken der Juristen – es gibt dankenswerterweise auch Ausnahmen – ist wider alle fortgeschrittene Rechts- und Sozialphilosophie und basiert weitgehend auf veralteten Denkstrukturen, ein falsches und überholtes engstirniges juristisches Vorgehen fern jeder Ethik und Moral, es ist daher weitgehend unmenschlich wider die Menschenwürde. Dies gilt sowohl für das Zivil- wie insbesondere auch für das Strafrecht. Und das alles gilt weitgehend auch allgemein analog ebenso für die politischen und kirchlichen Eliten. Das Denken und Handeln ist nahezu gänzlich unabhängig von staatlichen Strukturen und Machtverhältnissen, ob Diktatur oder Demokratie, ob Populismus oder eine in allgemeinem Wohlverhalten sich verbergende Politikerelite. Diese Eliten politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und auch kirchlicher Macht lassen diese Situation unverändert, sie sind Vorreiter und Bewahrer zugleich eines Zustandes, der den Menschen mit der Parole „Deutschland geht es gut“ vermittelt werden soll. Eine möglicherweise sehr bedingt statistische Schlussfolgerung, die als pauschale Aussage eine politische Lüge wider die tatsächlichen Verhältnisse ist. Eine solche Aussage zeigt eher, wie politische Untätigkeit gerechtfertigt wird. Den Räubern mag es in der Räuberhöhle Deutschland gut gehen, dieser Vergleich sei mir gestattet. Die Verantwortlichen haben Deutschland zu einer Räuberhöhle gemacht und sie verfügen und tätigen alle denkbaren Anstrengungen, um diese Zustände zu ihren Gunsten zu bewahren. Wissentlich, dass ihnen das Unwissen und Schwarmverhalten der Menschen, die Angst vor Veränderungen dabei entgegenkommen. Eine Angst vor den Machthabern gleich welcher Couleur, ob nun in der Diktatur oder vor den Machthabern in einer nur noch vermeintlichen (formalen) Demokratie.
Die Würde des Menschen
Erfährt ein Mensch (oder eine Gruppe von Menschen) als Normalbürger eine Ausgrenzung, Erniedrigung, wird er – möglicherweise sogar mit rechtlicher Wirkung, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dabei völlig unerheblich – in ein wirtschaftliches oder soziales Abseits gedrängt. Hat man also einen wenn auch nur vermeintlich Schuldigen gefunden, erfahren die dafür Verantwortlichen, ob in der Politik, ob in Wirtschaft und Gesellschaft, für ihr Tun und Handeln dennoch gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung. Gerne wird den Verantwortlichen die Unschuldsvermutung zugestanden, auch wenn sie aufgrund einer objektiv feststellbaren Tat oder eines entsprechenden Handelns oder Verhaltens nicht gelten kann und darf. Weil man die Unschuldsvermutung ohne jeden Vorbehalt, ohne jede auch denkbare dagegen sprechende Option unbedingt für die Machthaber gelten lassen will. Ihnen wird zunächst einmal zugestanden, sie wüssten schon, was sie tun, sie werden sich wohl „rein rechtlich“ nichts vorzuwerfen haben. Hintergründe und Wahrheiten werden ebenso als unerheblich abgetan wie ethische und moralische Grundsätze. Machtverhalten wird zugestanden, solange es einem selbst nicht schadet, solange man relativ zufrieden sein Leben fristet – und eine wenn auch zu niedrig belohnte Arbeit hat und noch satt wird. Solidarität wird ebenso der begehrten Ruhe wegen vorenthalten analog einem weitgehenden Verhalten von Verkehrsteilnehmern, wenn sie an einem verunfallten Kraftfahrzeug ohne jede Regung vorbeifahren.
Und die Medien verhalten sich ebenso. Fehlt es an einer gewissen Unterhaltsamkeit, reicht das Wissen der Normalbürger und Leser möglicherweise nicht aus, um die Hintergründe verstehen zu können, oder wird ihnen zugemutet, das Tun und Handeln von in der Gesellschaft eigentlich anzuerkennenden „Persönlichkeiten“ anzuzweifeln, hat ein Bericht für das Medienunternehmen möglicherweise wirtschaftliche Konsequenzen (Versagung von Werbeanzeigen), so reicht die diesbezüglich in den Medienunternehmen vorhandene Zensur aus, um zu schweigen.
Was geht mich, was gehen uns die wie auch immer „verunfallten“, wirtschaftlich und sozial im Abseits stehenden, vermögenslosen Menschen an? Da ist sich jeder nur selbst der Nächste. Und die elitären Machthaber nutzen ein solches Schwarmverhalten der Menschen, der sie umgebenden Gesellschaft, insoweit auch eine eher vermeintliche Zustimmung des in Abhängigkeit stehenden Umfeldes, sehen darin eine Zustimmung zu ihrem eher zweifelhaften Handeln oder auch falschen, ja teilweise rücksichtslosen Verhalten, um sich insbesondere im Amt, an der Macht oder auch „in Würden“ zu halten. Was aber unterscheidet ein solches Verhalten in einer so noch bezeichneten eher nur formellen Demokratie von dem gleichartigen Verhalten in einer Diktatur? Ob nun in der großen Politik oder in kleinen kommunalen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen?
Diese Zustände, die viele, ja Millionen Menschen bis an ihr Lebensende in den wirtschaftlichen und sozialen Abgrund führen, die an den Rand der Gesellschaft und darüber hinaus abgeschoben werden, und der Rechtsstaat auch zur Vermögensumverteilung sogar bestimmte Instrumente wie das Verbraucherinsolvenzrecht – auch zur Bereicherung der Insolvenzverwalter – anbietet, der öffentlichen Meinungsbildung zuzuführen, wird mir dauerhaft ein Anliegen meines Engagements auf diesen Internetseiten sein. Erzählen Sie diese Vorkommnisse weiter, damit unser Deutschland – lassen Sie es mich ruhig noch einmal sagen – einmal wirklich demokratisch, rechtsstaatlich, sozial, für alle Menschen human und die Würde des Menschen geachtet wird und tatsächlich für jeden Menschen unangetastet bleibt. Diese Anstrengungen sind wir den Menschen schuldig, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht wehren können und zum Schweigen genötigt werden, vor allem aber unseren Kindern und Enkeln und damit den nachfolgenden Generationen!
Diese Erkenntnisse und Meinungen sind der Versuch eines philosophischen Vermächtnisses. Die Verantwortlichen versagen in ihrem Denken, vor allem aber in ihrem Handeln und Tun. Und sie setzen ihr Versagen uneinsichtig, auch wider besseres Wissen, nur zur Beibehaltung ihrer Macht fort. Ohne Rücksicht auf die, für die sie Verantwortung tragen und von denen sie diese Verantwortung vertrauensvoll übertragen bekommen haben. Und eine besondere Tragik ist es, dass dieses Versagen den Menschen und den Kindern als richtiges Denken und Handeln vermittelt wird. Wohl ein tragischer Irrtum, der uns an frühere Geschehnisse unserer Geschichte erinnern sollte. Was bleibt ist nur eine vermeintliche Hoffnung auf Besserung.
So entstand aber auch ein vermeidbarer, willkürlich verursachter Gesamtschaden von weit über einer halben Million Euro. Ein Schaden, der also vollends hätte vermieden werden können. Der Volksbank selbst ist nach eigenem Bekunden ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden. Nicht, weil dieser Schaden zwangläufig zu erwarten war. Das der Volksbank verfügbare werthaltige Sicherungsvermögen betrug ein Mehrfaches der ausgereichten Kredite. Die Volksbank hat mit ihrem unnötigen Insolvenzantrag erreicht, dass aus der Versteigerung (Verschleuderung) dann lediglich etwa ein Viertel erzielt werden konnte. Weitere fast 100.000 Euro hat sie, wohl ohne jede Verpflichtung, aufgewendet, um abschließende Bauarbeiten zu bezahlen, die bei einem zweiten Bauabschnitt nicht erforderlich gewesen wären. Ein vermeidbarer sogenannter Gefährdungsschaden, den der handelnde Vorstand zu verantworten hat und wofür es keinerlei Rechtfertigung geben kann. Im Weiteren ermittelt die Staatsanwaltschaft noch heute wegen Betrugsverdacht gegen Bernhard Hallermann und andere. Zu beurteilen sind aufgrund von unterbliebenen Meldungen tatsächlich (gegen jede Unschuldsvermutung) von der Bank zu Unrecht vereinnahmte Gelder sowie die Frage, ob ein versuchter Betrug in Höhe eines sechsstelligen Betrages vorliegt. Trotz des dem Beweise zugänglichen Fehlverhaltens, für die Staatsanwaltschaft Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu eröffnen, nimmt daran weder der Aufsichtsrat noch die Generalversammlung substanziell Notiz. Ein Verhalten, das leider bezeichnend für das Denken in bestimmten gesellschaftlichen Strukturen ist. Ein soziales und philosophisches Armutszeugnis für den Zustand unserer Gesellschaft, für die Politiker unseres Landes und wohl auch für die Verantwortlichen in den Kirchen.
Der mir und auch weiteren Drittgläubigern entstandene Schaden beläuft sich ebenfalls auf mehrere 100.000 Euro, ein Schaden, der ebenfalls vollumfänglich hätte vermieden werden können. Eine solche Willkür und ein solches unverantwortliches Handeln der Eliten dürfen nicht in Vergessenheit geraten – auch zur Vermeidung von Wiederholungen oder vergleichbaren Vorgehensweisen gegen andere Kunden der Bank, wie sie mir auch zugetragen wurden.
Weitere Erkenntnisse aus meinen Erfahrungen entnehmen Sie gern den weiteren Inhalten dieser Seiten, die – so jedenfalls auch weitere mir zugetragene Fälle – tatsächlich nur beispielhaft für das Handeln von Banken, für den Zustand unseres staatlichen Gemeinwesens, zulasten der Gesellschaft sein können.
Macht und Missbrauch
Macht – ob sie sich nun in der Politik oder in der Wirtschaft etabliert – läuft immer Gefahr, missbraucht zu werden. Gleich ob sie diktatorisch oder populistisch vorgetragen wird oder die erfolgten Ausgrenzungen, Erniedrigungen und Unterdrückungen, ja die sozialökonomischen Morde und die demzufolge tatsächlich begangenen Suizide im Verschwiegenen gehalten werden. Gleich ob ein solches Verhalten in der Gesellschaft oder in der Sozialsphäre der einzelnen Menschen geschieht. Zu diesen zurzeit sich so verhaltenden politischen Parteien gibt es leider keine Alternative. Verantwortlich sind immer die gerade in den herrschenden politischen Gewalten und Strukturen tätigen Personen, auch wenn sie sich eher nur vermeintlich demokratisch berufen fühlen. Und dies gilt analog auch für die Menschen in der Wirtschaft, in den Kirchen und in der Gesellschaft allgemein, die diese Eliten wohlgefällig tolerieren.
Auch demokratisch errungene Macht ist nicht vor Missbrauch geschützt, noch kann sie jedes Fehlverhalten rechtfertigen oder den Wählerinnen und Wählern eine Verantwortung am Versagen der gewählten Vertreter zurechnen, wie es leider auch geschieht.
Welchen Folgen Insolvenzler oder auch sonstige Menschen in erniedrigten Situationen und deren Familien in Wirtschaft und Gesellschaft ausgesetzt sind, wenn in der Gesellschaft eigentlich anerkannte Persönlichkeiten die ihnen beruflich oder in ihrer Funktion zugestandene „Macht“ ausüben, vermag ein insoweit unbelasteter Bürger nicht zu erkennen. Auch dazu kann exemplarisch auf das Verhalten des Rechtsanwalts Matthias Rudolph hingewiesen werden, der in seiner Eigenschaft als Hausverwalter gegen Mitglieder meiner Familie nicht nur zugunsten seiner Anwaltskanzlei anfechtbare Beschlüsse generiert, sondern die Unkenntnis der übrigen Miteigentümer nutzt, um diese ebenfalls gegen uns aufzuwiegeln. Und ein Richter Dr. Michael Schwickert, der im Wissen um die hier angesprochene Insolvenz zulasten des gleichnamigen Sohnes einfach zugunsten der Mehrheit der Miteigentümer wider Gesetz und Recht entscheidet. Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Weiteres dazu auf der Seite „Aktuelles“.
Auch meine weiteren Erfahrungen aufgrund der mir von anderen Betroffenen zugetragenen Umstände und Situationen zeigen, dass Insolvenzler weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Sie werden als unglaubwürdig hingestellt, sie haben keine Chance auf dem Arbeitsmarkt, sie werden weitestgehend gemieden, auch von den Kirchen, sie erfahren eine persönliche Abwertung in den Auskunfteien, ja, ihre Insolvenz wird von den Auskunfteien selbst in den Auskünften ihrer Arbeitgeber erwähnt. Wer wird einen solchen Mitarbeiter, der die Unternehmensauskunft belastet, schon noch beschäftigen oder einstellen? Das gesamte Verbraucherinsolvenzrecht ist ein Instrument menschlicher Ausgrenzung und Erniedrigung, wie wir es – in den Auswirkungen durchaus vergleichbar – auch aus dem Dritten Reich kennen, wenn auch unter sicherlich anderen Umständen. Es ist ein Instrument der Vermögensumverteilung zugunsten Vermögender, auch um die Honorarkassen der Insolvenzverwalter zu füllen. Es schafft Vermögenslose und Armut. Dennoch wird das Verbraucherinsolvenzrecht mit einem in der Folge eines Gläubigerantrages (Bank) im Einzelfall auch abgenötigten Eigenantrag von der Politik als Chance zum Neustart deklariert. Wohl eine höchst verachtenswerte politische Lüge. Insolvenzler haben keine Lobby – noch weniger als die Menschen, die nicht als Leistungsträger erkannt werden, wie Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und Kranke, Rentner, ältere Menschen allgemein, Obdachlose usw. Leistung muss sich lohnen, so die Devise, Nichtleistende sind zwar auch Verbraucher, aber ansonsten nur Trittbrettfahrer der Leistungsträger und der Gesellschaft.
Deutschland eine Räuberhöhle
Dass das Verbraucherinsolvenzrecht nicht primär den betroffenen Verbrauchern dient, sondern ein Instrument der Vermögensumverteilung zugunsten der Reichen ist, habe ich an anderer Stelle ausführlich beleuchtet. Das Verbraucherinsolvenzrecht gehört daher unverzüglich zugunsten einer sozialen Alternativlösung abgeschafft.
Lassen Sie mich noch eine weitere Erkenntnis und Erfahrung aus unserem eher vermeintlichen Rechtsstaat vortragen. Trotz eigentlich klarer Rechtslage führen Rechtsanwälte Rechtsstreitigkeiten vor Gericht aus, indem sie mangels Rechtskenntnissen ihrer Mandanten deren Unwissen nutzen, um für sich und auch für die Anwälte der gegnerischen Partei Honorare zu generieren, und zwar schnell in fünfstelliger Höhe. Und dabei werden Richter zu Mittätern. Diese versuchen in sogenannten „Güteverhandlungen“ wider besseres Wissen, die Parteien zu einvernehmlichen Regelungen (Vereinbarungen) zu bringen, sich möglichst „in Güte“ zu verständigen, beispielsweise auf die Hälfte des Streitwertes zu einigen. Die so handelnden Richter wohlwissend, dass nach der Rechtslage eine Partei mit der Hälfte des Streitwertes – und das kann schnell mal ein sechsstelliger Betrag sein – wider geltendes Recht belastet wird und die andere Partei die Hälfte des Streitwertes zu Unrecht erhält. Und eine solche Vereinbarung entbindet sie als Richter von der weiteren Bearbeitung des Falles, von der Ausarbeitung eines Urteils, das möglicherweise noch bei Anwendung von Rechtsmitteln erneut den Kollegen einer weiteren Instanz vorgelegt werden könnte, das Urteil dann möglicherweise auch noch eine kollegiale „Schelte“ erfährt. Das ist Rechtsstaat in Deutschland. Ein Verfahrensrecht, das den Richtern und Anwälten dienen mag, aber nicht den rechtswidrig belangten Bürgern.
Das Denken der Juristen – es gibt dankenswerterweise auch Ausnahmen – ist wider alle fortgeschrittene Rechts- und Sozialphilosophie und basiert weitgehend auf veralteten Denkstrukturen, ein falsches und überholtes engstirniges juristisches Vorgehen fern jeder Ethik und Moral, es ist daher weitgehend unmenschlich wider die Menschenwürde. Dies gilt sowohl für das Zivil- wie insbesondere auch für das Strafrecht. Und das alles gilt weitgehend auch allgemein analog ebenso für die politischen und kirchlichen Eliten. Das Denken und Handeln ist nahezu gänzlich unabhängig von staatlichen Strukturen und Machtverhältnissen, ob Diktatur oder Demokratie, ob Populismus oder eine in allgemeinem Wohlverhalten sich verbergende Politikerelite. Diese Eliten politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und auch kirchlicher Macht lassen diese Situation unverändert, sie sind Vorreiter und Bewahrer zugleich eines Zustandes, der den Menschen mit der Parole „Deutschland geht es gut“ vermittelt werden soll. Eine möglicherweise sehr bedingt statistische Schlussfolgerung, die als pauschale Aussage eine politische Lüge wider die tatsächlichen Verhältnisse ist. Eine solche Aussage zeigt eher, wie politische Untätigkeit gerechtfertigt wird. Den Räubern mag es in der Räuberhöhle Deutschland gut gehen, dieser Vergleich sei mir gestattet. Die Verantwortlichen haben Deutschland zu einer Räuberhöhle gemacht und sie verfügen und tätigen alle denkbaren Anstrengungen, um diese Zustände zu ihren Gunsten zu bewahren. Wissentlich, dass ihnen das Unwissen und Schwarmverhalten der Menschen, die Angst vor Veränderungen dabei entgegenkommen. Eine Angst vor den Machthabern gleich welcher Couleur, ob nun in der Diktatur oder vor den Machthabern in einer nur noch vermeintlichen (formalen) Demokratie.
Die Würde des Menschen
Erfährt ein Mensch (oder eine Gruppe von Menschen) als Normalbürger eine Ausgrenzung, Erniedrigung, wird er – möglicherweise sogar mit rechtlicher Wirkung, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist dabei völlig unerheblich – in ein wirtschaftliches oder soziales Abseits gedrängt. Hat man also einen wenn auch nur vermeintlich Schuldigen gefunden, erfahren die dafür Verantwortlichen, ob in der Politik, ob in Wirtschaft und Gesellschaft, für ihr Tun und Handeln dennoch gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung. Gerne wird den Verantwortlichen die Unschuldsvermutung zugestanden, auch wenn sie aufgrund einer objektiv feststellbaren Tat oder eines entsprechenden Handelns oder Verhaltens nicht gelten kann und darf. Weil man die Unschuldsvermutung ohne jeden Vorbehalt, ohne jede auch denkbare dagegen sprechende Option unbedingt für die Machthaber gelten lassen will. Ihnen wird zunächst einmal zugestanden, sie wüssten schon, was sie tun, sie werden sich wohl „rein rechtlich“ nichts vorzuwerfen haben. Hintergründe und Wahrheiten werden ebenso als unerheblich abgetan wie ethische und moralische Grundsätze. Machtverhalten wird zugestanden, solange es einem selbst nicht schadet, solange man relativ zufrieden sein Leben fristet – und eine wenn auch zu niedrig belohnte Arbeit hat und noch satt wird. Solidarität wird ebenso der begehrten Ruhe wegen vorenthalten analog einem weitgehenden Verhalten von Verkehrsteilnehmern, wenn sie an einem verunfallten Kraftfahrzeug ohne jede Regung vorbeifahren.
Und die Medien verhalten sich ebenso. Fehlt es an einer gewissen Unterhaltsamkeit, reicht das Wissen der Normalbürger und Leser möglicherweise nicht aus, um die Hintergründe verstehen zu können, oder wird ihnen zugemutet, das Tun und Handeln von in der Gesellschaft eigentlich anzuerkennenden „Persönlichkeiten“ anzuzweifeln, hat ein Bericht für das Medienunternehmen möglicherweise wirtschaftliche Konsequenzen (Versagung von Werbeanzeigen), so reicht die diesbezüglich in den Medienunternehmen vorhandene Zensur aus, um zu schweigen.
Was geht mich, was gehen uns die wie auch immer „verunfallten“, wirtschaftlich und sozial im Abseits stehenden, vermögenslosen Menschen an? Da ist sich jeder nur selbst der Nächste. Und die elitären Machthaber nutzen ein solches Schwarmverhalten der Menschen, der sie umgebenden Gesellschaft, insoweit auch eine eher vermeintliche Zustimmung des in Abhängigkeit stehenden Umfeldes, sehen darin eine Zustimmung zu ihrem eher zweifelhaften Handeln oder auch falschen, ja teilweise rücksichtslosen Verhalten, um sich insbesondere im Amt, an der Macht oder auch „in Würden“ zu halten. Was aber unterscheidet ein solches Verhalten in einer so noch bezeichneten eher nur formellen Demokratie von dem gleichartigen Verhalten in einer Diktatur? Ob nun in der großen Politik oder in kleinen kommunalen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen?
Diese Zustände, die viele, ja Millionen Menschen bis an ihr Lebensende in den wirtschaftlichen und sozialen Abgrund führen, die an den Rand der Gesellschaft und darüber hinaus abgeschoben werden, und der Rechtsstaat auch zur Vermögensumverteilung sogar bestimmte Instrumente wie das Verbraucherinsolvenzrecht – auch zur Bereicherung der Insolvenzverwalter – anbietet, der öffentlichen Meinungsbildung zuzuführen, wird mir dauerhaft ein Anliegen meines Engagements auf diesen Internetseiten sein. Erzählen Sie diese Vorkommnisse weiter, damit unser Deutschland – lassen Sie es mich ruhig noch einmal sagen – einmal wirklich demokratisch, rechtsstaatlich, sozial, für alle Menschen human und die Würde des Menschen geachtet wird und tatsächlich für jeden Menschen unangetastet bleibt. Diese Anstrengungen sind wir den Menschen schuldig, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht wehren können und zum Schweigen genötigt werden, vor allem aber unseren Kindern und Enkeln und damit den nachfolgenden Generationen!
Diese Erkenntnisse und Meinungen sind der Versuch eines philosophischen Vermächtnisses. Die Verantwortlichen versagen in ihrem Denken, vor allem aber in ihrem Handeln und Tun. Und sie setzen ihr Versagen uneinsichtig, auch wider besseres Wissen, nur zur Beibehaltung ihrer Macht fort. Ohne Rücksicht auf die, für die sie Verantwortung tragen und von denen sie diese Verantwortung vertrauensvoll übertragen bekommen haben. Und eine besondere Tragik ist es, dass dieses Versagen den Menschen und den Kindern als richtiges Denken und Handeln vermittelt wird. Wohl ein tragischer Irrtum, der uns an frühere Geschehnisse unserer Geschichte erinnern sollte. Was bleibt ist nur eine vermeintliche Hoffnung auf Besserung.
Ihr Karl Schüring
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