Intentionen
zum Rechtsmissbrauch
in Deutschland

Meinungen zu politischen, rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Themen

02.07.2019
Verbraucherinsolvenzrecht ist Sozialmord
Wie die Politik die Menschen blendet und sie in den
sozialen Abgrund nötigt – Mediale Fügsamkeit ist leider gewiss
 
      Am 8. Juni 2019 habe ich in der Neuen Osnabrücker Zeitung wieder einmal einen Bericht („Finanztipp“, Autorin: Annette Jäger) zur „Privatinsolvenz“ mit der Überschrift „Wer durchhält, wird schuldenfrei“ lesen können. Und er könne „einen finanziellen Neustart machen“. Und Tage später, am 25. Juni 2019, beklagt der Gründer der Gesprächskreise der Anonymen Insolvenzler, Attila von Unruh, in einem E-Mail: „Es ist eigentlich völlig unverständlich, dass Menschen, die anderen helfen, beleidigt und angegriffen werden.“ Und weiter heißt es, dass ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben, dass sich Frust, Wut und Aggression an ihnen entlädt. Auch unterstellt wird, man würde mit Banken und Insolvenzverwalter unter einer Decke stecken. Obwohl die betroffenen Insolvenzler unterstützt werden, wie sie ihren Neustart besser schaffen können. Beide Berichte haben mich zutiefst getroffen und wieder einmal in ein tiefes Loch gestürzt, unruhige Tage und Nächte sind die Folge. Und das Bedürfnis, sich wieder einmal mit dem inakzeptablen Insolvenzrecht und den Ursachen für ein derartiges „unverständliches“ Verhalten der Menschen auseinanderzusetzen.
      Denn ein solches Verhalten bestimmt inzwischen weite Kreise unserer Gesellschaft und Öffentlichkeit, auch wenn es sich (noch) um ein in der Öffentlichkeit eher schweigsames Verhalten handelt. Widerstand gegen tatsächliche und – wie im Insolvenzrecht – rechtliche Fehlentwicklungen, Ungerechtigkeiten, empfundene Erniedrigungen zu leisten, ist für einen Normalbürger nur sehr bedingt möglich. Diese Fehlentwicklungen sind für inzwischen zig Millionen Menschen zwar spürbar, sie sind aber nicht substanziell (rechtlich und politisch) von ihnen erklärbar, Normalbürger sind weder Juristen noch verbal in der Lage, sich öffentlich zu äußern. Noch finden sozialkritische Themen und Bücher in Deutschland nennenswertes Gehör oder Leser. Dennoch wird versucht, sich zu wehren, auch dort, wo den Angegriffenen die Erkenntnisse des Zusammenhangs fehlen mögen.
      Dass es in unserem Zusammenleben viele Bereiche der Unzufriedenheit gibt, zeigen die Demonstrationen und vor allem die Entwicklungen der Volksparteien. Die Ursachen für ein sich veränderndes Wahlverhalten sind die gleichen wie Angriffe auf sich in der Öffentlichkeit präsentierende Personen. Personen, deren helfende und gut gemeinte Absichten dann angezweifelt werden, wenn sie nicht auch gegen die (politischen) Ursachen umfänglich, überzeugend und nachhaltig Widerstand leisten. Ein solches elitäres Verhalten wird dann als widersprüchlich, halbherzig, als doppelte Moral empfunden, was eben dazu führt, diese Personen bezüglich ihres so zumindest empfundenen halbherzigen Verhaltens anzugreifen. Dazu mögen alle Personen gehören, die welcher Elite auch immer zugerechnet werden. Und das gilt vor allem für die Parteien und deren Vertreter. So mögen „unverständliche“ Reaktionen nicht akzeptabel sein, sich aber erklären lassen.
      Ich habe eine solche Insolvenzsituation vor einigen Jahren selbst erlebt und bin nach wie vor den Folgen ausgesetzt. Dabei ist zu erwähnen, dass der erfolgte Gläubigerantrag einer Bank nach (nicht nur) meiner Überzeugung rechtswidrig und rechtsmissbräuchlich war, wohl auch ein Untreueverhalten darstellt. Ich erfahren musste, wie einfach es in Deutschland Gläubigern möglich ist, ein Verbraucherinsolvenzverfahren auszulösen. Aufgrund von „Gesetzeslücken“, wie redliche Anwälte meinen. Ich muss also aufgrund des zuvor genannten Zeitungsberichts und E-Mails empfinden, was in unserer Gesellschaft passiert, welches Denken uns beherrscht. Dass bei durchaus anzuerkennenden guten Absichten die von den Betroffenen (Normalbürgern) eigentlich und tatsächlich wahrgenommenen leidvollen Erfahrungen nicht ursächlich und umfänglich angesprochen werden. Auf eine nur vermeintlich gegebene Lösung (Restschuldbefreiung) hingewiesen wird, ohne die damit verbundenen Folgen und die diese angebliche Lösung begleitenden Umstände für die Betroffenen umfänglich zu erwähnen und zu behandeln. Den Betroffenen wird geholfen, um die Folgen des Geschehenen besser verarbeiten zu können, ohne gegen die Ursachen dieser dramatischen Folgen aufzubegehren und Widerstand zu leisten. Welcher Arzt kann Anerkennung erwarten, wenn er die Schmerzen behandelt, aber sich der Ursachen nicht annimmt?
      Um es mit meinem Verständnis zu erklären: Die Ursache für eine begehrte Befreiung von Schulden („Restschulden“) ist die Tatsache, dass diese von den Betroffenen in der gegebenen Situation in absehbarer Zeit nicht mehr bedient werden können. Auf die Ursachen will ich hier nicht näher eingehen, sie können in erheblichem Umfang unverschuldet sein, weil sich unvorhersehbar (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung u. a. m.) die Einkommens- und Lebensverhältnisse plötzlich und unerwartet geändert haben. Es sollen mit der Restschuldbefreiung die Voraussetzungen für einen sogenannten „Neustart“ geschaffen werden. So weit ist ein solches Unterfangen nachvollziehbar und politisch und rechtlich ein anzustrebendes Ziel und eine vertretbare Maßnahme.
      Diese so deklarierte Chance eines „Neustarts“ hat aber eine tragische zweite Seite. Werden wir nicht mit dem Hinweis auf einen so angeblich möglichen „Neustart“ geblendet? Ich jedenfalls werde wieder einmal erinnert an die Schreiben der Geschwister Scholl, die von einer Blendung der Menschen sprechen. Möglicherweise nicht vergleichbar, aber zur Verdeutlichung des hier behandelten Themas und dessen Wirkung auf die Betroffenen angemessen. Denn es bedarf leider einer drastischen Wortwahl, um sich in unserer eher gutgläubigen, die Ruhe als erste Bürgerpflicht ansehenden Gesellschaft und Öffentlichkeit noch Gehör zu verschaffen.
      Werden die Betroffenen nicht irregeführt, werden ihnen die weiteren den Neustart verhindernden Folgen nicht verschwiegen? Und können die Ratgebenden und Hilfeanbietenden (Politiker, Medien, sonstige Hilfeleistenden) sich auf diesen durchaus positiv klingenden Teilaspekt in ihren Darstellungen und Meinungsäußerungen beschränken, ohne die negativen Folgen, insbesondere aber die Ursachen eines rechtlichen, den Betroffenen abgenötigten Verfahrens („Verbraucherinsolvenzverfahren“) zu bekämpfen, ohne Widerstand zu leisten?
      Wer es lediglich dabei belässt, Tipps zu geben, den Betroffenen in den Folgen bestimmter Geschehnisse beizustehen, aber die insoweit maßgeblichen Folgen eines abgenötigten Insolvenzverfahrens (nicht der Schuldenanhäufung) verschweigt, die insoweit verantwortlichen Politiker eher hofiert, muss sich eben eine doppelte Moral, muss sich Halbherzigkeit und auch die Unterstellung gefallen lassen, mit den so verschwiegenen nicht zu akzeptierenden Ursachen und damit den hofierten elitären Personen „unter einer Decke zu stecken“. So empfundene Verhaltensweisen zu äußern, auch wenn sie unwahrscheinlich sein mögen, lässt die Meinungsfreiheit unbestritten zu. Eher verbirgt sich dahinter wohl eine vielleicht doch berechtigte Forderung an die Angesprochenen, sich eindeutig auch zu ursächlichen Rechtslagen zu äußern.
Man mag vortragen wollen (wie die Gesellschaft allgemein zu argumentieren pflegt), man könne an Gesetzen sowieso nichts ändern. Das mag formalrechtlich so sein. Gegen geltendes Recht eine anderslautende Meinung vorzutragen, insbesondere wenn Unverhältnismäßigkeiten und Missbrauch sich zeigen, ist aber insbesondere eine wohl den öffentlichen Medien obliegende Pflicht. Eine den politischen Eliten angepasste Berichterstattung ist zutiefst unlauter und wider jede journalistische Ethik. Und das gilt analog auch für Personen, die sich entsprechend institutionell engagieren. Sie ihre Dienste der allgemeinen Öffentlichkeit anbieten und sich so der Öffentlichkeit präsentieren. Recht ist nicht nur genormtes Recht, sondern darüber hinaus und vorrangig ein darüberstehendes in sich autonom begründendes Recht, dass wir Grund- oder Menschenrecht nennen.
      So muss ich – auch wenn ich mich wiederhole – wieder einmal erfahren, dass man nicht erkannt hat oder nicht erkennen will, was insbesondere und vor allen für die Politiker gilt, dass eine – aus welchen Gründen auch immer – angestrebte und sinnvolle „Restschuldbefreiung“ unter den gegebenen rechtlichen Umständen keinen „Neustart“ ermöglicht, sondern dieser „Neustart“ vom Rechtsstaat aufgrund der Folgen eines den Betroffenen abgenötigten Verbraucherinsolvenzverfahrens verhindert wird. Denn der Eigenantrag ist mit den rechtlichen Folgen tatsächlich eben keine „autonome“ Entscheidung, um (nur) Restschuldbefreiung zu erlangen, wie Juristen es gerne sehen wollen. Mit dem Eigenantrag werden in unverhältnismäßiger Art und Weise dramatische Folgen den Antragstellern abverlangt und aufgebürdet. Die so geblendeten Betroffenen werden vielmehr in einen beruflichen, gesellschaftlichen, finanziellen und sozialen Abgrund genötigt, dem sie tatsächlich mehr oder weniger bis an ihr Lebensende ausgesetzt bleiben. In der Sozialsphäre, in der Gesellschaft gibt es keinen Neustart. Wer einmal mit einer Insolvenz belastet ist, wird diesen Makel, wird diese Schmach nicht mehr los.

      Dass eine Restschuldbefreiung ein sinnvolles Instrument sein kann und ist, einen Normalbürger in einer bestimmten Situation von seinen Privatschulden, die er, möglicherweise auch aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, in absehbarer Zeit nicht mehr wird tilgen können, zu befreien, soll nicht bestritten werden. Dass einem so belasteten Bürger aber dazu mehr oder weniger auf Dauer eine Ausgrenzung mit umfassenden Konsequenzen abgenötigt wird, was einer Bestrafung gleichkommt, ist für einen Sozialstaat unerträglich, für die Betroffenen eine Ausgrenzung, Erniedrigung, Demütigung und damit eine Verletzung ihrer Würde.
Den für eine solche Rechtslage Verantwortlichen werden – auch wenn es noch mehr stillschweigend und die Ruhe pflegend geschieht – allgemein die Fähigkeiten und der Wille abgesprochen, noch dem Gemeinwohl zu dienen. Die Menschen erkennen, dass sie mit den Begriffen Demokratie, Rechtsstaat und soziale Marktwirtschaft irregeführt und nur geblendet werden. Zig Millionen Menschen erkennen, wie sie „rechtsstaatlich“ ausgegrenzt und in den sozialen Abgrund gestürzt werden. Das verursacht Misstrauen und eine Abwendung vom Rechtsstaat und seinen Vertretern. Die sozialen Missstände erfahren leider – aus welchen Gründen auch immer – (noch) nicht den eigentlich begründeten Widerstand in der Bevölkerung, wie er sich zum Beispiel zum Klimaschutz zeigt. Menschen müssen erst auf die Straße gehen, weil die gewählten politischen Vertreter (Abgeordneten) sich in wohlgefälliger Zustimmung zu ihren Parteioberen verhalten, anstatt die Interessen ihrer Wähler zu vertreten und zu verfolgen.
      Die politischen Parteien suchen nach Inhalten, um sie den Wählern als gut gemeint und allgemeingültig (verklausuliert) präsentieren zu können. Konkrete Bedürfnisse der Menschen werden nicht genannt, sie sind – so die landläufige Argumentation – nicht finanzierbar oder kosten Arbeitsplätze. Wohl den Lobbyisten, die primär ihre Vorstellungen vortragen und diese berücksichtigt sehen wollen. Wie lange aber werden sich die Bürgerinnen und Bürger noch blenden und täuschen lassen? Die Inhalte der Politik werden sich mehr den Bedürfnissen des Volkes zuwenden müssen, nicht nur den Vorstellungen der Lobbyisten, Reichen und Bessergestellten. Denn die in der Ersten Liga spielenden Politiker, Juristen und Unternehmer beherrschen inzwischen die Instrumente der Demokratie, des Rechtsstaats und der nur noch vermeintlich sozialen Marktwirtschaft, wider die Interessen des Volkes, wider das Gemeinwohl.
So dient die Verbraucherinsolvenz nicht primär der Restschuldbefreiung, sondern ist auch ein gebräuchliches Instrument des Rechtsstaats zur Vermögensumverteilung, genutzt von Banken und wohlgefälligen Sachverständigen, die sich faktisch zum Insolvenzverwalter bestimmen. Die Lobbyisten werden sich in dieser so beschriebenen Rechtslage wiederfinden. Der Rechtsstaat nötigt seine Bürgerinnen und Bürger zu einem sogenannten Eigenantrag, um Restschuldbefreiung zu erlangen. In unverhältnismäßiger Weise werden also in der Folge die Betroffenen, oft unverschuldet in eine solche Situation geraten, an den öffentlichen Pranger gestellt (Internet, Schufa). Formal befristet (Schufa bis zu neun Jahren), tatsächlich aber bis an ihr Lebensende. Sie werden wirtschaftlich, beruflich, gesellschaftlich und sozial, möglicherweise auch rechtlich ausgegrenzt. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kommt so einem Sozialmord gleich. Unter diesen Umständen bei einer auf diesem Wege erlangten Restschuldbefreiung von der Möglichkeit eines „Neustarts“ zu sprechen, wie es auch Politiker gern vermögen, ist somit pure Heuchelei. Ein Neustart gelingt, wenn überhaupt, nur in ganz vereinzelten Fällen und auch nur sehr bedingt. Er ist für die Würdigung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens völlig ungeeignet und unerheblich. Bei einer begrenzten Anzahl von bekannten und bestimmten Gläubigern ist eine öffentliche Bekanntmachung ebenso unverhältnismäßig wie eine Schufa-Eintragung.
      Das geltende und der allgemeinen Insolvenzordnung (für Unternehmen und sonstige Institutionen) einfach zugeordnete Verbraucherinsolvenzrecht für private Normalbürger gehört in den juristischen Papierkorb!
      Wir brauchen eine Restschuldbefreiung für Normalbürger ohne die Folterinstrumente eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wenn Schulden verjähren, müssen sich Gläubiger dieser Rechtsfolge aussetzen, ohne dass Schuldner öffentlich angeprangert werden können. Warum ist es dem Rechtsstaat nicht möglich, die Realisierung der einem Normalbürger von einzelnen Gläubigern zugestandenen Privatschulden und die damit verbundenen Risiken den Gläubigern zu überlassen und diese Privatschulden unter bestimmten Umständen in einem vereinfachten Verfahren zu erlassen? Wenn eine junge Frau aufgrund einer Bürgschaft in Höhe von 10.000 Euro von einer Gläubigerin (Bank) in Anspruch genommen wird und trotz beantragter Restschuldbefreiung mehr als die Hälfte der Schulden wird bezahlen müssen, dann noch über Jahre an den öffentlichen Pranger gestellt wird, ist das eben auch völlig unverständlich, unverhältnismäßig und Missbrauch von grundsätzlich rechtlich zu regelnden Möglichkeiten.
Wenn Menschen sich der Schicksale der Betroffenen in anonymen Gesprächskreisen annehmen (was analog auch für die „TAFEL“ gelten mag), ist das sinnvoll und anerkennenswert. Zumindest aber die leitenden Personen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie damit nicht rechtlichen und tatsächlichen Zuständen und von Politikern zu verantwortenden Unzulänglichkeiten dienen, die unverzüglich und unbedingt zu bereinigen sind, was insbesondere auch für das Verbraucherinsolvenzrecht gilt. Es ist unerträglich für die Opfer (rechts)staatlicher Fehlentwicklungen, dass die Folgen hilfeleistend „gepflegt“ werden, aber für die durch politisches Unvermögen erfolgten Konsequenzen Verschwiegenheit gelten kann. Man mag ein solches Verhalten auch sehr wohl als halbherzig bezeichnen können.
      Aus alledem resultieren also auch die zunächst unverständlichen, so deklarierten Angriffe. Die sich in Verantwortung sehenden Menschen müssen sich fragen lassen, ob Verantwortung teilbar oder abzugrenzen ist, die Ursachen der Umstände, derer sie sich wohlwollend und helfend annehmen, insoweit verschwiegen werden können. Die Verantwortlichen werden unglaubwürdig, und das trifft auch alle, die solchen Strukturen mit besten Absichten dienen. Meinungsäußerungsfreiheit ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, soweit man für sich und sein Tätigkeitwerden umfassendes Engagement basierend auf ethischen und moralischen Grundsätzen, auf Vernunft und Gemeinwohl ausgerichtet sehen will.
      ***

30.07.2018
"Ein jeder will sich von einer (...) Mitschuld freisprechen,
ein jeder tut es und schläft dann wieder mit ruhigstem, bestem Gewissen."

Von dunklen Trieben der Eliten
Passiver Widerstand gegen korrumpiertes Verschweigen
 
Liebe Besucherinnen und Besucher meiner Internetseiten,
 
      seit vielen Jahren kämpfe ich nun darum, dass Menschen erkennen mögen, welche Zustände tatsächlich in Politik, Wirtschaft und im Gemeinwesen herrschen, was das Denken und Handeln der Verantwortlichen tatsächlich bestimmen mag. Nicht, dass alles schlecht ist, aber zu viel geschieht wider die Grundsätze eines menschenwürdigen, eines humanen und sozialen, eines gerechten Miteinanders. Zu viel geschieht wider eine bedingungslose Orientierung an die unantastbare Würde eines jeden Menschen, wider Ethik und Moral, wider die Vernunft. So mangelt es auch den entsprechenden Gewalten der Demokratie, dem Rechtsstaat in all seinen Funktionen, dem Sozialwesen insgesamt wie auch der sozialen Marktwirtschaft. Wer die ersten Zeilen des Flugblattes I der Weißen Rose liest, dabei einmal den geschichtlichen Hintergrund außen vor lässt, wird dem zustimmen können, wenn davon die Rede ist, „dass sich jeder Deutsche heute seiner Regierung schämt“, die die bestehenden Um- und Zustände zu vertreten hat. Was noch vor Jahrzehnten in lebensbedrohenden und lebensvernichtenden Zwangsmaßnahmen endete, erfahren Menschen heute durch eine Vernichtung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz. Jeder Deutsche, der die tatsächlichen Umstände, unter denen zig Millionen Menschen in Deutschland zu leben haben, kennt, wird dem weitgehend ehrlicherweise zustimmen können. Umstände, die von den Politikern – aber auch von den diesen dienlichen Medien – zumeist verschwiegen werden, ansonsten der eigentlich berechtigte Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger als populistisch abgetan wird.
      Ich will mich auch in Ihrem Interesse, liebe Leserinnen und Leser, möglichst auf wenige Umstände und Sachverhalte beschränken, die ich im nachfolgenden Artikel „Deutschland eine Räuberhöhle“ nur beispielhaft, aber dem Beweise zugänglich, vorgetragen habe, die aber Millionen Menschen in mehr oder weniger vergleichbaren Sachverhalten erfahren haben und erfahren.
      Da ist die Ihnen allen bekannte monatlich wiederkehrende Nachricht über die Entwicklung am Arbeitsmarkt. Ein mediales Zugeständnis an die Politik, eine solche Meldung isoliert zu vermarkten. Dabei die in der Verantwortung der Politik liegende Tatsache zu verschweigen, dass Millionen von Menschen in Deutschland mit Niedriglöhnen abgespeist werden. Ein Beweis, dass die Marktwirtschaft nicht mehr funktioniert, ist die Einführung des Mindestlohnes. Diese sicherlich dringend notwendige Maßnahme kann aber ein gerechtes für ein normales Leben erforderliches Einkommen nicht sichern, die Menschen werden nicht ihrer Leistung entsprechend entlohnt, sie haben an der den Reichen zufließenden Wertschöpfung keine ihrer Leistung entsprechende Teilhabe.
      Unstrittig sind die tatsächlichen Auswirkungen unseres Verbraucherinsolvenzrechts. Den weitgehend analog einer Unternehmensinsolvenz abgefertigten „Verbrauchern“ wird ein Eigenantrag abgenötigt, falls sie in einer für sie in der Regel völlig unverschuldeten Situation in eine wirtschaftliche Grenzsituation gelangen und Restschuldbefreiung erlangen möchten. 
Dazu werden sie – selbst bei relativ geringen Schulden – an den öffentlichen Pranger gestellt, demzufolge werden sie wirtschaftlich und sozial für den Rest ihres Lebens ausgegrenzt und erniedrigt, auch wenn es die Bessergestellten nicht wahrhaben wollen. Ihnen wird in der Gesellschaft jede Glaubwürdigkeit abgesprochen, sie leben mehr oder weniger isoliert und vom Arbeitsmarkt verbannt, die Auskunfteien tun ihr Übriges.  Das Verbraucherinsolvenzrecht dient der Vermögensumverteilung und füllt die Honorarkassen der Sachverständigen, Insolvenzverwalter und Treuhänder. Das alles erfährt den Höhepunkt in der Folge eines möglichen, das Insolvenzgericht täuschenden Gläubigerantrages (zum Beispiel durch eine Bank), der es möglich macht, dass erst durch diesen Antrag eine Zahlungsunfähigkeit drohen kann und der Kunde der Bank sich genötigt sehen muss, einen Eigenantrag zu stellen, um Restschuldbefreiung zu erlangen. Einen Eigenantrag, der den Gläubigerantrag nachträglich gegenstandslos macht und der Bank faktisch auch noch die Verantwortung für das von ihr „ausgelöste“ (so das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) Insolvenzverfahren nimmt. Eine Zahlungsunfähigkeit und Restschulden, die ohne den Gläubigerantrag weder bestanden noch entstanden wären. Ein Insolvenzverfahren auch zulasten von anderen Gläubigern, die durch den das Gericht täuschenden Gläubigerantrag (zum Beispiel einer Bank) ihr Geld verlieren. Während die antragstellende Bank in der Regel über ihr gegebenes Sicherungsvermögen keine Einbußen erfährt, aber das diesbezügliche Kundenengagement so beenden kann. Wenn Sie mehr erfahren möchten, verweise ich auf entsprechende Artikel auf diesen Internetseiten.
      In Deutschland musste ein bekannter Drogeriemarkt infolge von Preisabsprachen, die den Verbrauchern wohl einen hohen Millionenschaden zugefügt haben, lediglich ein „Bußgeld“ in Millionenhöhe zahlen. Dagegen wird eine über 70-jährige Frau, die aus Armutsgründen für rund 70 Euro Lebensmittel entwendet hat, mangels möglicher Bezahlung der ihr auferlegten Geldstrafe für mehrere Monate inhaftiert.
      So könnte ich noch weitere unerträgliche Zustände im Zivil- und Strafrecht nennen, will aber an dieser Stelle darauf verzichten.
 
Denkstrukturen
 
      Menschen leben offensichtlich in äußert begrenzten Denkstrukturen. Mögen sie ihnen mit in die Wiege gelegt oder erzieherisch – durch wen auch immer – defizitär vermittelt worden sein. Diese Denkstrukturen wirken unabhängig von einer sicherlich auch unterschiedlichen Intelligenz. Mag sie nun von Dritten so empfunden werden oder aus eigener Überzeugung gegeben sein. Unabhängig von einer gegebenenfalls auch höheren Intelligenz gewährleistet eine solche – wie unsere Geschichte leidvoll zeigt – nicht das, was wir Humanität, Achtung, Respekt und Menschenwürde nennen.
      Der Normalbürger ist sich seines begrenzten Wissens und seiner begrenzten Möglichkeiten weitgehend bewusst. Ihm widerstrebt ein Handeln gegen Unrecht, Widerstand gegen die das unzureichende Gemeinwohl aller Menschen zu verantwortenden Eliten (Politiker, Juristen, Verantwortliche in Kirchen und Unternehmen und andere mehr). Ihm kann – solange er noch satt wird – ein Aufbegehren weder zugemutet noch faktisch abverlangt werden. Normalbürger als „willenlose Herde von Mitläufern“, nur einem Schwarmverhalten folgend, zu bezeichnen, wäre auch unter diesen Umständen hier wohl nicht angemessen. So ist es nicht, dies wäre wohl auch eine eher selbsttrügerische Blendung, auch eine wählerfeindliche Schlussfolgerung und Wahrnehmung durch die herrschenden Eliten. Aber wird nicht „der größte Teil des deutschen Volkes geblendet?“ – wenn auch unter sicherlich anderen Voraussetzungen wie Mitte des letzten Jahrhunderts.
     Dagegen verfügen die in der Pflicht stehenden Eliten offensichtlich über die Gabe der Immunisierung zur Besitzstandswahrung ihres Status quo. Die elitären Verantwortlichen erwarten, dass ihnen weitgehendes Wissen und Vernunft in ihren Handlungen und Entscheidungen zugestanden werden. Sie sehen diese Handlungen und Entscheidungen – insbesondere wenn rechtliche Zweifel bestehen und auch begründet sind – generell als unantastbar an. Was wohl – unabhängig von der Staatsform – nahezu gänzlich für bornierte juristisch geprägte Denkstrukturen gelten mag, nicht nur bei vielen Juristen und Politikern selbst, immunisiert und gegen jede Kritik im Schweigen erhaben zu sein. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die bekannte Schlussfolgerung, dass eine steigende Anzahl von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern auch als Hinweis auf eine bevorstehende Revolution gedeutet werden kann – die Lobbyisten werden sich auch dagegen wohl immunisiert zeigen.
     Von den Kirchen empfohlene Eigenschaften sind den Eliten im Rechtsstaat weitgehend fremd und wider die Optionen des Rechtsstaats, sie werden von den Normalbürgern erwartet. Demonstrationen sind immer auch ein Beweis für die Untätigkeit der sich insoweit selbst ausschließenden Politiker. Auch jedes sich den Problemen der „kleinen Leute“ nicht annehmenden einzelnen Abgeordneten aus den Wahlkreisen. Wer wird sich schon Untätigkeit und fehlerhaftes Verhalten eingestehen und um Entschuldigung bitten, geschweige denn von Wiedergutmachung sprechen? „Ein jeder will sich von einer (…) Mitschuld freisprechen, ein jeder tut es und schläft dann wieder mit ruhigstem, bestem Gewissen.“       Der oft überstrapazierte Begriff der sozialen Intelligenz hat nichts zu tun mit der Intelligenz, die wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Anerkennung ermöglicht oder erreicht, nichts mit erlangtem Reichtum und Ansammlung von Macht. Soziale Intelligenz ist keine Frage von Bildung. Auch weniger gebildete Menschen zeigen ein Sozialverhalten, ohne jemals eine entsprechende Bildung erhalten zu haben, dazu bedarf es also keiner gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Karriere.
     Nicht nur neue Gesetze sind – treu den Lobbyisten? – zu schaffen, auch inzwischen als sozial und human überholte Gesetze gehören abgeschafft oder zumindest der sozialen und philosophischen Entwicklung im Zivil- und Strafrecht in all seinen Anwendungen angepasst. Die Verantwortung auch für bestehende Gesetze und deren inzwischen überholte oder auch unmenschliche Anwendung liegt bei den heute amtierenden Vertretern des Volkes.
      In dem Verhalten des Volkes brauchen sie – wie ihnen auch bekannt sein wird – keinen sich aufbäumenden allgemeinen Widerstand erwarten. Die Zeichen jedoch sind vorhanden, sie werden offenkundig nicht hintergründig und umfassend wahrgenommen. Das Volk wird – so wohl das Denken der Eliten – nur schwerlich aufbegehren, der Ruhe wegen und im Bewusstsein begrenzten Wissens, auch mangels organisatorisch möglicher Solidarität. Auch bei einer nur vermeintlichen allgemeinen Zufriedenheit, wie die gesellschaftliche steigende allgemeine Unzufriedenheit zeigt. Diese Umstände, die sich immer wieder in der Geschichte wiederholt haben und wiederholen werden, mögen sich partiell und situativ unterscheiden. In den Verhaltens- und Vorgehensweisen und in den Folgen zulasten der betroffenen Menschen gibt es keinen wirklich essenziellen Unterschied. Es mag diesen geben temporär in der Anwendung bestimmter Maßnahmen, in der Heftigkeit und Empfindsamkeit und damit in der allgemeinen Wahrnehmung eines Normalbürgers, das aber kann das Verhalten gegen die Menschen als zu regierende, zu verwaltende, ruhig zu stellende und vorrangig nur satt zu machende Masse gerichtet und die Immunisierung und substanzielle Untätigkeit der Verantwortlichen nicht rechtfertigen. Was noch vor Jahrzehnten in lebensbedrohenden und lebensvernichtenden Aktionen tragisch endete, erfahren Menschen heute in der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz, im Ergebnis oft mit den Menschen abgenötigter als autonom deklarierter selbiger Konsequenz.
      Auch wird man nicht gelten lassen müssen, „dass ein jedes Volk diejenige Regierung verdient, die es erträgt“, auch weil diese ja aus einem formellen „demokratischen“ Vorgang resultiert. In alledem finden sich die Ursachen für die Unzulänglichkeiten in Politik und Wirtschaft, für Machtmissbrauch zulasten der Menschen in unserem Land. Warum aber verhält sich das deutsche Volk „blindlings und nichts hörend und nichts sehend“ angesichts dieser sozialpolitischen und rechtsstaatlichen Defizite und der Untätigkeit der Politiker in den substanziellen Bedürfnissen des Volkes? Und warum verhalten sich die Medien trotz der ihnen zugestandenen Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit ebenso, den Eliten folgend und dienend, möglichst nur unterhaltsam zu sein, aber nur bedingt aufklärend?
      Und diese Denkstrukturen und Verhaltensweisen finden wir nicht nur in der großen Politik, im Establishment unserer Gesellschaft, sie finden ihre Anwendungen in allen Führungsebenen der staatlichen Gewalten, in der Wirtschaft, in der vermeintlich etablierten Gesellschaft, in den Kirchen, aber auch in kleineren Strukturen auf kommunaler Ebene, wie der nachfolgende Aufsatz „Deutschland eine Räuberhöhle“ zeigen mag. Überall finden sich Nachahmer, auch in den kleinen Gesellschaftskreisen. Alle dort genannten Personen haben versagt. Sie folgten der Macht des Könnens und des Duldenkönnens wider alle auch erkennbaren Optionen, Zweifel an einem ihnen gefälligen Verhalten und Handeln zu hegen, der Vernunft Raum in ihrem Denken und Handeln zu geben, anstatt sich in Untätigkeit und im Schweigen zu verlieren. Und es fehlt ihnen offenbar bis heute eine entsprechende Einsicht. Denn meine Situation – und insoweit auch die meiner Familie –, beispielhaft für viele Situationen unzähliger Menschen in Deutschland, resultiert primär aus einem absolut willkürlichen, unverantwortlichen, nicht zwingend erforderlichen Verhalten und Handeln des Vorstands 
Bernhard Hallermann (Volksbank Süd-Emsland eG) und einem ihm offenbar hörigen Bürgermeister Bernhard Overberg, und dem Verhalten derjenigen, die dazu direkt oder indirekt als Nutznießer den Weg bereitet haben.
       „Nur durch die Zusammenarbeit vieler überzeugter, tatkräftiger Menschen, Menschen, die sich einig sind, mit welchen Mitteln sie ihr Ziel [im Sinne eines für alle Menschen anzustrebenden für jedermann geltenden Gemeinwohls] erreichen können, wird es möglich werden“, die längst überfälligen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Änderungen, den tatsächlichen Erfordernissen und Bedürfnissen entsprechend, „möglichst bald herbeizuführen. Wir haben keine reiche Auswahl an (…) Mitteln, nur ein einziges steht uns zur Verfügung – der passive Widerstand.“ Hier im Sinne eines Aufbegehrens mit den Mitteln der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit zu verstehen.
      Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu solidarisieren. „Jeder einzelne Mensch hat einen Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit des Einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert.“ Die Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Mensch „sein irdisches Glück in Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit“ erreichen kann. (Zitate und Ausdrucksweisen sind inhaltlich entliehen den Flugblättern der Weißen Rose.)

Ihr Karl Schüring


 


Herausgeber: / V.i.S.d.P.: Karl Schüring, Lange Straße 17, 48488 Emsbüren, mail@kschuering.de
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