In den Ruhestand?
Ins Gefängnis!
Wie die Lingener Tagespost in ihrer Ausgabe vom 27.12.2021 berichtet, wurde Bernhard Hallermann, Vorstand der Volksbank Süd-Emsland, in den Ruhestand verabschiedet. In den Ruhestand?
Verlangen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung nicht in diesem Fall schon seit Jahren eine Verabschiedung aus dem Vorstand wegen willkürlicher, wirtschaftlich und sozial existenzvernichtender Handlungen, die Kunden, die Menschen völlig unnötig in wirtschaftliche und auch soziale Vernichtung gebracht haben? Entscheidungen und Vorgehensweisen, die man bei objektiver und sachkundiger Beurteilung wohl auch als Verbrechen bezeichnen könnte. Es bedarf hier keiner näheren Erläuterungen des Sachverhalts, der wirtschaftlichen Situation, dass durch das eigennützige, vorsätzlich schadenbegründende Verhalten im Jahre 2011 und auch in der Folge ein völlig unnötiger Schaden in mehrfacher sechsstelliger Höhe entstanden ist, zulasten auch diverser Kunden der Bank, auch der Bank selbst. Ein Schaden und eine Tat, die aufgrund einer Bank zugestandenen Machtposition in unserem sogenannten Rechtsstaat keine ausreichende Verfolgung erfahren.
Während Menschen vor Hunger zu einem Diebstahl kommen und dafür gegebenenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt werden können, bestimmen in einem solchen Fall – auch in Anbetracht des eigennützigen Verhaltens beteiligter Anwälte – Immunisierung und Kollegialität insbesondere auch der beteiligten juristischen Kaste – wo auch immer beteiligte Juristen positioniert sein mögen – eine Ignorierung eines Vorgangs (aktenkundig bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück), der fern aller erforderlichen und angemessenen wirtschaftlichen, sozialen und vor allem wohl auch juristischen Beurteilung und Bewertung liegt. In einem solchen Fall – leider auch fern der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft allgemein – Demokratie und Rechtsstaat nachhaltig großen Schaden nehmen, insoweit auch die Medien treu den Eliten berichten.
Emsbüren, im Dezember 2021
Karl Schüring
------------------------------------------------------------------------------- Allen Besucherinnen und Besuchern ein gutes, gesundes neues Jahr 2022. ------------------------------------------------------------------------------
Liebe Besucherinnen und Besucher! Mit CORONA in den wirtschaftlichen, beruflichen, gesellschaftlichen
und sozialen Abgrund! Vielen Bürgerinnen und Bürgern droht – so Politik und Medien – die Insolvenz oder privat die sogenannte Verbraucherinsolvenz. Unverschuldet geraten sie in ein rechtliches, juristisches Zerstörungsinstrument unseres insoweit eher vermeintlichen Rechtsstaats, das sie für Jahre, tatsächlich eher bis zum Ende ihres Lebens, in jedem sozialen Umfeld ausgrenzt.
Um die Folgen der CORONA-Pandemie zu überstehen, um sich von den in der Folge nicht mehr zu bezahlenden Finanzierungen (Schulden) zu befreien, nötigt ihnen der Staat einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ab, um Restschuldbefreiung zu erlangen. Sie werden – unverschuldet – in einen juristischen Abgrund gezwungen, den sie über viele Jahre nicht mehr verlassen können. Aufgrund der öffentlichen und gesellschaftlichen Wahrnehmung ihrer Situation und darüber hinaus erfolgten Veröffentlichung bei der Schufa werden sie von fast jeder wirtschaftlichen und beruflichen Betätigung ausgeschlossen.
Jeder Versuch, das Verbraucherinsolvenzverfahren aus der Insolvenzordnung auszugliedern und in eine einfache Restschuldbefreiungsordnung zu regeln, ohne unnötige Veröffentlichungen, ist bisher gescheitert. Die Unfähigkeit der Politik, die „Gesetzeslücken“ (so ein Rechtsanwalt) der Verbraucherinsolvenz zu beseitigen, und die Lobby der Treuhänder und Insolvenzverwalter verhindern eine Neuregelung dieses irrsinnigen juristischen und auch straf- und verfassungsrechtlichen völlig inakzeptablen Verbraucherinsolvenzrechts.
Corona macht auch diesen Umstand sehr deutlich! Das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger wird, unverschuldet gleich einer Bestrafung , durch rechtsstaatliche Maßnahmen zerstört! Wenn Sie meiner Meinung sind, schreiben Sie mir per E-Mail. Vielen Dank. Bleiben Sie gesund und von wirtschaftlichen Folgen verschont!
Ihr Karl Schüring 16.11.2020
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Wenn Banker mutwillig dein Leben zerstören ...
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
Bernhard Hallermann wegen Betruges!
(siehe Seite "In eigener Sache") Einen Leitartikel zum Kommentar der Volksbank auf eine Rezension lesen Sie am Ende dieser Seite!
02.07.2019 aktuell: Verbraucherinsolvenzrecht ist Sozialmord
Ein neuer Artikel aus aktuellem Anlass auf der Seite "Intentionen".
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!
Ich begrüße Sie sehr herzlich auf meinen Internetseiten und danke Ihnen für Ihren Besuch. Sie erfahren einiges über mein berufliches Engagement. Geprägt aber sind viele Inhalte von den beruflichen und persönlichen Erfahrungen. Erfahrungen, die vielen Bürgerinnen und Bürgern erspart bleiben, die aber viel über unsere politischen, gesellschaftlichen und sozialen Strukturen aussagen, viel mehr, als man sich erwünscht. Vieles bleibt im Verschwiegenen, weil ansonsten Sanktionen drohen, wo immer man diesen ausgesetzt sein kann, oft auch unerwartet, wenn eigentlich Vertrauen das Miteinander bestimmen sollte.
Schweigen aber kann auf Dauer Missstände und Missbrauch nicht beseitigen, auch wenn wir uns in einem „Rechts- und Sozialstaat“ befinden mögen, dann aber mit ganz erheblichen Defiziten. Eine Erfahrung, die uns im letzten Jahrhundert viel Unglück gebracht hat, zum Leidwesen vieler Generationen und Menschengruppen. Die Frage „Warum?“ muss und wird beantwortet werden, nicht nur von der jungen Generation. Und es beginnt in der Sozialsphäre, in unserem engeren sozialen Umfeld, in der örtlichen Gesellschaft. Auch eine gewisse elitäre Position in der Gesellschaft begründet keine Verschwiegenheit! Für eine einmal erreichte Position gibt es keinen Bestandsschutz, auch wenn man für sich eine gewisse Immunisierung auch gegen berechtigte Kritik gelten lassen möchte. Wer jede Ethik und Moral, Einsicht und Vernunft ignoriert und auch jeden Anstand verliert, befindet sich auf einem Irrweg und missachtet und missbraucht Vertrauen. Wer sich lediglich darauf beruft, er habe nicht gegen Rechtsnormen verstoßen, zeigt ein armseliges Rechtsverständnis.
Haben Sie den Mut, auch Ihre Meinung kundzutun, wo immer es geht und wenn Sie es verkraften können. Wenn Ihnen danach zumute ist, schreiben auch Sie mir.
Ihr Karl Schüring
aufgrund eines Kommentars der Volksbank
auf eine Rezension des Autors
Wenn ein Banker als Antragsgläubiger leichtfertig und willkürlich Leben zerstört, wider jede Vernunft, Ethik und Moral handelt, er dazu die Instrumente des Rechtsstaats missbraucht, Menschen erniedrigt und ihnen die Würde nimmt, kann Folge eines solchen Handelns nur ein umfassendes Zerwürfnis sein.
Volksbank: „Zerwürfnis ist bekannt“ Wer einen auf Wahrheiten begründeten Bericht, eine negative Darstellung eines gegebenen Sachverhalts, eine Meinungsäußerung oder Stellungnahme gegen in der Öffentlichkeit allgemein anerkannte Institutionen und Personen abgibt, wird in Kauf nehmen müssen, dass die so Angegriffenen sich dagegen wehren. Das ist grundsätzlich auch legitim. Ja, er wird bei einer solchen Gegenwehr sogar einräumen müssen, dass ein Angegriffener aufgrund seiner von ihm vermuteten Reputation für sich eine höhere Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen wird. Die Tatsache, rechtswidrig, willkürlich und damit auch rechtsmissbräuchlich – wider ausdrückliche Zusagen und wider die Sach- und Rechtslage – einen Insolvenzantrag gestellt zu haben, der letztlich nach der Insolvenzakte in einen Betrugstatbestand zulasten des Vorstands der Bank mündet, bedarf insoweit auch keiner weiteren Stellungnahme der Bank.
Willkürlich und ohne erkennbare Risiken wurde so ein Investitionsobjekt verhindert, das alle Beteiligten, auch Drittgläubiger, schadlos gehalten hätte. Selbst der Sachverständige hatte festgestellt, dass alle Schulden hätten bezahlt werden können. So aber haben sachfremde, inakzeptable Eigeninteressen und sich offensichtlich selbst auferlegte Gefälligkeiten gegenüber örtlich bestimmten Personen und deren Begehrungen den Ausschlag für eine existenzvernichtende und die Reputation schädigende Entscheidung gegeben, mit einem höheren sechsstelligen Schaden auch für die Bank selbst, der vollständig hätte vermieden werden können. Man kann und muss es immerzu wiederholen! Denn auch unabhängig von den rechtlich nicht gegebenen Möglichkeiten lässt sich ein hoher, vermeidbarer Schaden (Gefährdungsschaden) auch zulasten anderer Kunden der Bank von insgesamt weit über einer halben Million Euro nicht ansatzweise begründen; das Verhalten des Vorstands kann zweifellos wohl als ein eklatantes und vorsätzliches Untreueverhalten bezeichnet werden.
Die Kirchen beginnen so langsam einzusehen, dass bei missbrauchten Macht- und Vertrauenspositionen den Opfern und Geschädigten eine Wiedergutmachung und Entschädigung zuzugestehen ist. Die Volksbank mag offensichtlich zu einer solchen Einsicht und Vernunft nicht kommen. Ganz im Gegenteil: Vorstand und Aufsichtsrat sehen ein vom zuständigen Vorstand zweifelsfrei begangenes willkürliches, rechtsmissbräuchliches Handeln und strafrechtliches Betrugsvergehen mit der Option, einem sechsstelligen Schaden zulasten einer Mehrzahl von Gläubigern, auch Kunden der Bank, nicht entgegenzuwirken, als nicht zu beanstanden an. Und die Staatsanwaltschaft schweigt – bisher – zu alledem. Die Geschädigten werden sich zur Vermeidung weiteren Aufsehens möglicherweise zurückhalten wollen. Dieses Verhalten zu nutzen, kommt einer Demütigung der betroffenen Gläubiger und Kunden der Bank durch den Vorstand und Aufsichtsrat gleich. Und dies gilt analog auch für das bisherige Verhalten der Staatsanwaltschaft.
Die Verantwortlichen der Volksbank zeigen also keinerlei Einsicht, aus diesen Vorgängen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Selbst der Aufsichtsrat billigt offensichtlich die erkennbare Straftat. Wer Menschen (Kunden) willkürlich, völlig unnötig und damit auch vorsätzlich – es handelt sich hier nicht um einen Einzelfall – für den Rest ihres Lebens wirtschaftlich und sozial ruiniert und dazu beiträgt, dass sie gesellschaftlich isoliert und gedemütigt werden, muss sich wohl auch zurechnen lassen, letztlich und faktisch auch einen Suizid eines so Gedemütigten in Kauf zu nehmen. Und er wird sich gefallen lassen müssen, ebenfalls für den Rest seines Lebens mit einer dazu verfassten Meinungsäußerung in der (örtlichen) Öffentlichkeit (Internet) konfrontiert zu werden. Und das gilt analog auch für mittelbar (an anderer Stelle genannte) Beteiligte, ob nun in politischen Funktionen oder mit entsprechenden Begehrungen mittels der Insolvenz über ein Grundstück verfügen zu können.
Solange Rentnerinnen in Deutschland aufgrund nicht ausreichender Mittel Hunger leiden, deswegen Diebstahl begehen im Wert von wenigen zig Euro und dafür inhaftiert werden, ist es völlig inakzeptabel, dass ein Banker willkürlich und völlig unnötig einen hohen sechsstelligen Schaden anrichtet, auch zulasten der eigenen Bank, und sogar einem Betrug in ebenfalls sechsstelliger Höhe, auch zulasten weiterer Kunden der Bank zu begehen, nicht entgegenwirkt. Dabei einer Bank vorstehen zu können in der wohl unzumutbaren Erwartung, dies werde vom Aufsichtsrat, den Genossen und Kunden akzeptiert werden müssen. Geschieht dies „um des lieben Friedens willen“, dann tatsächlich, um in der „örtlichen Öffentlichkeit“ kein Aufsehen zu erregen; so mag das vordergründig als richtig erscheinen, tatsächlich aber handelt es sich wohl um einen eklatanten Vertrauensmissbrauch gegenüber Genossen und Kunden der Bank. Umso mehr aber sollten sich die Verantwortlichen aufgerufen sehen, diese inakzeptable Situation im Interesse der Bank und deren Kunden zu beenden.
Und ein so betroffener Normalbürger wird auch die möglichen Verhaltensweisen der allgemeinen Gesellschaft („örtliche Öffentlichkeit“ – so der Kommentar zu einer Rezension auf der Internetseite der Volksbank Süd-Emsland eG, Emsbüren) nicht verhindern können und dass die negativen Darstellungen – auch in Unkenntnis des Sachverhalts – allgemein in Zweifel gezogen und als unglaubwürdig abgetan werden. Aber es gibt eben auch viele Bürgerinnen und Bürger, die sehr wohl von der dargestellten Situation wider die allgemein in der örtlichen Öffentlichkeit vermutete Wahrnehmung Kenntnis nehmen und diese auch bestätigend durch gleichartige eigene Erfahrungen mit der Bank teilen können. Die Öffentlichkeit hat ein Grundrecht, auf Wahrheiten beruhende Meinungsäußerungen zu erfahren, sie dienen der Aufklärung und der Vermeidung einer Blendung aufgrund von ansonsten gerne Verschwiegenem. Leider überwiegt in der Öffentlichkeit der Glaube an ein allseits rechtlich nicht zu beanstandendes und damit auch in der Sache vertretbares Handeln der in der Öffentlichkeit allgemein anerkannten Persönlichkeiten (Eliten), wogegen der Normalbürger sich von der (auch örtlichen) Öffentlichkeit, zumeist auch mangels besseren Wissens, leider Unglaubwürdigkeit zurechnen lassen muss.
Das angeblich bestehende „Zerwürfnis“ (Volksbank) kann auch nicht ansatzweise dem davon betroffenen früheren Kunden ursächlich zugerechnet werden. Seine betriebswirtschaftliche Qualifikation, sein bisheriger beruflicher Werdegang und seine Reputation lassen derartige Zweifel nicht zu, gegen die es sich nachhaltig zu wehren gilt, was auch durch aktuelle Stellungnahmen von durchaus in der Öffentlichkeit stehenden größeren Institutionen bestätigt werden kann. Sie mehr dazu auf der Internetseite KSDaF.de. Bei berechtigtem Interesse können die Nachweise selbstverständlich persönlich vorgelegt werden.
Sie können diesen Leitartikel gerne teilen. Weiteres gern auf Anfrage. Ihr Karl Schüring
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(PS.: Die Internetseiten werden zurzeit überarbeitet.)
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Die Inhalte dieser Internetseiten sind durch
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30.05.2019/28.07.2019
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Volksbank: „Zerwürfnis ist bekannt“ Wer einen auf Wahrheiten begründeten Bericht, eine negative Darstellung eines gegebenen Sachverhalts, eine Meinungsäußerung oder Stellungnahme gegen in der Öffentlichkeit allgemein anerkannte Institutionen und Personen abgibt, wird in Kauf nehmen müssen, dass die so Angegriffenen sich dagegen wehren. Das ist grundsätzlich auch legitim. Ja, er wird bei einer solchen Gegenwehr sogar einräumen müssen, dass ein Angegriffener aufgrund seiner von ihm vermuteten Reputation für sich eine höhere Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen wird. Die Tatsache, rechtswidrig, willkürlich und damit auch rechtsmissbräuchlich – wider ausdrückliche Zusagen und wider die Sach- und Rechtslage – einen Insolvenzantrag gestellt zu haben, der letztlich nach der Insolvenzakte in einen Betrugstatbestand zulasten des Vorstands der Bank mündet, bedarf insoweit auch keiner weiteren Stellungnahme der Bank.
Willkürlich und ohne erkennbare Risiken wurde so ein Investitionsobjekt verhindert, das alle Beteiligten, auch Drittgläubiger, schadlos gehalten hätte. Selbst der Sachverständige hatte festgestellt, dass alle Schulden hätten bezahlt werden können. So aber haben sachfremde, inakzeptable Eigeninteressen und sich offensichtlich selbst auferlegte Gefälligkeiten gegenüber örtlich bestimmten Personen und deren Begehrungen den Ausschlag für eine existenzvernichtende und die Reputation schädigende Entscheidung gegeben, mit einem höheren sechsstelligen Schaden auch für die Bank selbst, der vollständig hätte vermieden werden können. Man kann und muss es immerzu wiederholen! Denn auch unabhängig von den rechtlich nicht gegebenen Möglichkeiten lässt sich ein hoher, vermeidbarer Schaden (Gefährdungsschaden) auch zulasten anderer Kunden der Bank von insgesamt weit über einer halben Million Euro nicht ansatzweise begründen; das Verhalten des Vorstands kann zweifellos wohl als ein eklatantes und vorsätzliches Untreueverhalten bezeichnet werden.
Die Kirchen beginnen so langsam einzusehen, dass bei missbrauchten Macht- und Vertrauenspositionen den Opfern und Geschädigten eine Wiedergutmachung und Entschädigung zuzugestehen ist. Die Volksbank mag offensichtlich zu einer solchen Einsicht und Vernunft nicht kommen. Ganz im Gegenteil: Vorstand und Aufsichtsrat sehen ein vom zuständigen Vorstand zweifelsfrei begangenes willkürliches, rechtsmissbräuchliches Handeln und strafrechtliches Betrugsvergehen mit der Option, einem sechsstelligen Schaden zulasten einer Mehrzahl von Gläubigern, auch Kunden der Bank, nicht entgegenzuwirken, als nicht zu beanstanden an. Und die Staatsanwaltschaft schweigt – bisher – zu alledem. Die Geschädigten werden sich zur Vermeidung weiteren Aufsehens möglicherweise zurückhalten wollen. Dieses Verhalten zu nutzen, kommt einer Demütigung der betroffenen Gläubiger und Kunden der Bank durch den Vorstand und Aufsichtsrat gleich. Und dies gilt analog auch für das bisherige Verhalten der Staatsanwaltschaft.
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Solange Rentnerinnen in Deutschland aufgrund nicht ausreichender Mittel Hunger leiden, deswegen Diebstahl begehen im Wert von wenigen zig Euro und dafür inhaftiert werden, ist es völlig inakzeptabel, dass ein Banker willkürlich und völlig unnötig einen hohen sechsstelligen Schaden anrichtet, auch zulasten der eigenen Bank, und sogar einem Betrug in ebenfalls sechsstelliger Höhe, auch zulasten weiterer Kunden der Bank zu begehen, nicht entgegenwirkt. Dabei einer Bank vorstehen zu können in der wohl unzumutbaren Erwartung, dies werde vom Aufsichtsrat, den Genossen und Kunden akzeptiert werden müssen. Geschieht dies „um des lieben Friedens willen“, dann tatsächlich, um in der „örtlichen Öffentlichkeit“ kein Aufsehen zu erregen; so mag das vordergründig als richtig erscheinen, tatsächlich aber handelt es sich wohl um einen eklatanten Vertrauensmissbrauch gegenüber Genossen und Kunden der Bank. Umso mehr aber sollten sich die Verantwortlichen aufgerufen sehen, diese inakzeptable Situation im Interesse der Bank und deren Kunden zu beenden.
Und ein so betroffener Normalbürger wird auch die möglichen Verhaltensweisen der allgemeinen Gesellschaft („örtliche Öffentlichkeit“ – so der Kommentar zu einer Rezension auf der Internetseite der Volksbank Süd-Emsland eG, Emsbüren) nicht verhindern können und dass die negativen Darstellungen – auch in Unkenntnis des Sachverhalts – allgemein in Zweifel gezogen und als unglaubwürdig abgetan werden. Aber es gibt eben auch viele Bürgerinnen und Bürger, die sehr wohl von der dargestellten Situation wider die allgemein in der örtlichen Öffentlichkeit vermutete Wahrnehmung Kenntnis nehmen und diese auch bestätigend durch gleichartige eigene Erfahrungen mit der Bank teilen können. Die Öffentlichkeit hat ein Grundrecht, auf Wahrheiten beruhende Meinungsäußerungen zu erfahren, sie dienen der Aufklärung und der Vermeidung einer Blendung aufgrund von ansonsten gerne Verschwiegenem. Leider überwiegt in der Öffentlichkeit der Glaube an ein allseits rechtlich nicht zu beanstandendes und damit auch in der Sache vertretbares Handeln der in der Öffentlichkeit allgemein anerkannten Persönlichkeiten (Eliten), wogegen der Normalbürger sich von der (auch örtlichen) Öffentlichkeit, zumeist auch mangels besseren Wissens, leider Unglaubwürdigkeit zurechnen lassen muss.
Das angeblich bestehende „Zerwürfnis“ (Volksbank) kann auch nicht ansatzweise dem davon betroffenen früheren Kunden ursächlich zugerechnet werden. Seine betriebswirtschaftliche Qualifikation, sein bisheriger beruflicher Werdegang und seine Reputation lassen derartige Zweifel nicht zu, gegen die es sich nachhaltig zu wehren gilt, was auch durch aktuelle Stellungnahmen von durchaus in der Öffentlichkeit stehenden größeren Institutionen bestätigt werden kann. Sie mehr dazu auf der Internetseite KSDaF.de. Bei berechtigtem Interesse können die Nachweise selbstverständlich persönlich vorgelegt werden.
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– siehe Seite „Existenzschutzverlag"